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18.09.2014

Weiter zur Ceska und zu den Ermittlungen der „BAO Bosporus“

Heute sagte zunächst der Polizeibeamte weiter aus, der Hans-Ulrich Müller, laut Anklage Beschaffer der Ceska-Mordwaffe, vernommen hatte. In der letzten von ihm berichteten Vernehmung wurde Müller u.a. auch zu seinen Kontakten nach Thüringen befragt, u.a. zu Enrico Theile, der nächsten Station in der Ceska-Verkaufskette. Müller gab zu, Theile und auch andere Personen aus der Mischszene zwischen krimineller und Neonazi-Szene gekannt zu haben, stritt aber weiter ab, die Ceska besorgt zu haben. Seine Angaben widersprachen aber nicht nur denen seines Bekannten, sondern waren auch in sich widersprüchlich und unglaubhaft.

Dann wurde der Polizeibeamte Vögeler aus Nürnberg erneut befragt – er hatte am 1.8.2013 bereits zu den Ermittlungen in den Mordfällen Şimşek und Özüdoğru ausgesagt. U.a. ging es um eine Besprechung der „BAO Bosporus“, die in der Mordserie ermittelte, mit der Kriminalpolizei Köln zu Verbindungen zwischen der Mordserie und dem Nagelbombenanschlag in Köln – von dort waren ja Videoaufnahmen der Tatverdächtigen vorhanden. Die Ermittlungen zu möglichen Zusammenhängen blieben – wie überhaupt die Ermittlungen der BAO Bosporus – ohne Ergebnis. Der Vorschlag, eine Operative Fallanalyse zu der Mordserie und dem Nagelbombenanschlag durchzuführen, wurde von den Kölner Kollegen abgelehnt, weil man dann „Äpfel mit Birnen vergleichen“ müsste.

Auch zu den gemeinsamen Ermittlungen mit der Polizei aus anderen Bundesländern, v.a. aus Hamburg und Dortmund, wurde er befragt. Auch hier gab es zwar Besprechungen, auch diese führten aber zu keinen konkreten Ergebnissen – dies vor allem deshalb, weil auch hier nur in Richtung „Ausländerkriminalität“ ermittelt wurde. So waren etwa etwa von Familienangehörigen und Zeuginnen auf konkrete Hinweise auf Nazis als Täter gekommen – der Zeuge konnte oder wollte sich heute nicht einmal mehr daran erinnern, dass das Thema angesprochen worden war.

Zum Abschluss des Verhandlungstages stellte die Nebenklage drei umfangreiche Beweisanträge, die vor allem die Einbindung des „Trios“ in die Sächsische „Blood & Honour“-Szene thematisieren. So soll bewiesen werden, dass das Trio im gesamten Zeitraum des Aufenthaltes in Chemnitz vollständig in die dortige Naziszene integriert war, also sowohl an Freizeitaktivitäten als auch an politischen Diskussionen teilnahm, und sogar an der Erstellung von Magazinen und Propaganda mitwirkte. Dies wäre ein weiterer Beleg dafür, dass der NSU ein akzeptierter Teil der bundesdeutschen Naziszene war, dass diese Naziszene ganz bewusst zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele den bewaffneten Kampf als eine Strategie verfolgte und unterstützte. Dass sie dabei durch den V-Männer und Zahlungen der Verfassungsschutzämter unterstützt wurde, ist bereits bekannt.

04.09.2014

Zu den Ermittlungen gegen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in Jena und zur Durchsuchung am 26.01.1998

Der Thüringische Staatsschutzbeamte Dressler, der von 1997 bis 2001 als Leiter der EG Tex u.a. wegen mehrere Bombenattrappen gegen Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt und andere Mitglieder der Kameradschaft ermittelte, sollte eigentlich nur eine Stunde lang vernommen werden, um danach die Vernehmung des Chemnitzer Thomas Rothe (29.07.2014) fortzusetzen. Die Vernehmung Dresslers dauerte aber bis nach 16 Uhr, Rothe wurde erneut unverrichteter Dinge nach Hause geschickt.

Dressler übernahm die Ermittlungen der vorher bestehenden SoKo Rex zu den verschiedenen Bomben- und Briefbombenattrappen und machte diese zur Grundlage der Arbeit seiner EG Tex. Hatte die SoKo Rex noch den Auftrag gehabt, neben konkreten Straftaten auch die Struktur der militanten rechten Szene aufzuklären, wurde diese Aufgabe mit der EG Tex ersatzlos gestrichen.

Der Tatverdacht richtete sich auf Grund der eindeutigen politischen Ausrichtung der Taten und diverser konkreter Indizien gegen Mitglieder der Kameradschaft Jena. Die EG Tex regte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, auch den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufzunehmen, das wurde aber abgelehnt.

Die Ermittlungsgruppe sei davon ausgegangen, dass die Täter eine geheime Werkstatt hatten. Daher sollte Uwe Böhnhardt observiert werden, um diese Werkstatt zu finden. Das LKA konnte aber nur für drei Tage Beamte für eine Observation stellen, die folglich nichts ergab. Es stellte sich aber heraus, dass auch das Landesamt für Verfassungsschutz Böhnhardt observierte. Dressler fragte dort an und bat um weitere Observation und um Übergabe gerichtsverwertbare Ergebnisse. Tatsächlich lieferte das Landesamt später einen entsprechenden Bericht und benannte die Garage, klassifizierte diesen aber als geheim und ließ sich hiervon auch auf Bitten Dresslers nicht abbringen. Der legte den Bericht zur Seite und schrieb einen Vermerk, in dem er diese Erkenntnisse als polizeieigene darstellte. Auf dieser Basis erging dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Garage.

Die Durchsuchung selbst war extrem schlecht vorbereitet. Dressler als Ermittlungsleiter war auf einer Fortbildung. Der zuständige Staatsanwalt hatte angeordnet, keinerlei strafprozessuale Handlungen ohne seine Genehmigung vorzunehmen, war dann aber am Durchsuchungstag nicht erreichbar, auch sein Stellvertreter zunächst nicht. Die durchsuchenden Beamten hatten nicht einmal Werkzeug zum Aufbrechen eines Vorhängeschlosses dabei und mussten die Feuerwehr zur Hilfe rufen. Insofern war es nicht verwunderlich, dass die Garage bei der Wohnung Böhnhardt früher als die Bombenwerkstatt durchsucht wurde. In dieser Garage stand Böhnhardts Pkw, mit dem dieser ungehindert wegfuhr. Die Beamten warteten dann in aller Seelenruhe auf die Feuerwehr, die die zweite Garage öffnete, in der Bomben und Bombenbaumaterial sowie diverse Nazi-Zeitschriften, viele davon von Zschäpe abonniert, und weitere Papiere wie etwa Adresslisten gefunden wurden.

Auf dieser Grundlage wurden am 28.01.1998 Haftbefehle erlassen, nach den drei Geflohenen gefahndet. Diese Fahndung blieb bekanntermaßen erfolglos, obwohl Informationen über den Aufenthalt der Drei in Chemnitz vorlagen. Die umfangreiche Adressenliste aus der Garage wurde nicht für die Ermittlungen genutzt, weil das BKA sie als „nicht verfahrensrelevant“ eingestuft hatte.

Sehr misstrauisch macht, dass der Verfassungsschutz auf der Geheimhaltung des Berichts über die Observation Böhnhardts und die Entdeckung der Garage bestand, obwohl Dressler mehrfach eindringlich um Herabstufung bat – welches besondere Geheimhaltungsinteresse sollte an den Ergebnissen einer Observation bestehen? Hinzu kommt, dass das Gelände, auf dem sich die Garage befand, umzäunt und schwer einsichtig war, so dass eine Identifizierung der Garage nur anhand einer Observation schwer möglich erscheint. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass es sich in Wirklichkeit nicht um Ergebnisse einer Observation, sondern um Angaben eines V-Mannes aus dem direkten Umfeld der „Drei“ handelte. Der Zeuge wollte diese Möglichkeit nicht bestätigen, konnte sich aber auch keinen Reim auf das Verhalten des Verfassungsschutzes machen.

Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben widersprachen der Verwertung der Aussage des Zeugen zu den sichergestellten Beweismitteln, weil der Beamte die geheimen Informationen des Landesamtes als sein eigenes Wissen ausgegeben hatte.

10.04.2014

Mit „Blood and Honour“ in den Untergrund II

Heute wurde die Befragung von Mandy Struck, einer frühen Unterstützerin aus Chemnitz, fortgesetzt (Über die bisherigen Aussagen Strucks haben wir in den posts vom 26.02.2014 und 27.02.2014 berichtet). Struck versuchte weiter, die Nazi-Ideologie und Gewaltbereitschaft der Szene kleinzureden und sich selbst als unbedeutend darzustellen. Durch beharrliche Nachfragen kamen aber doch zumindest einige Details ans Licht. Positiv fiel auf, dass der Vorsitzende die Zeugin mehrere Male anwies, den Fragen der Nebenklage nicht auszuweichen, und auch selbst kritische Nachfragen zu „Blood and Honour“-Strukturen stellte.

Am Ende der Befragung gab Rechtsanwalt Hoffmann eine Erklärung zur gesamten Aussage Strucks ab, die wir nachfolgend wiedergeben:

Die Zeugin Mandy Struck, deren Vernehmung heute fortgesetzt wurde, war fest in die Chemnitzer und die bundesweite Naziszene eingebunden. Sie war Teil des Chemnitzer „Blood & Honour“-Netzwerkes bzw. der Chemnitzer „88-er“. Wir wissen aus den Aussagen der Zeugen Starke und Rothe, dass diese beiden Gruppen praktisch identisch waren.

Struck hatte bundesweiten Einfluss über ihre Mitarbeit in der Hilfsorganisation Nationaler Gefangener und ihre Verbundenheit zur Nürnberger Fränkischen Aktionsfront. Sie konnte daher beispielsweise gemeinsam mit einem inhaftierten „Kameraden“ in der überregionalen Szene-Zeitschrift „Landser“ einen Aufruf zur Überwindung von Streitigkeiten in der Naziszene unter ihrem Namen veröffentlichen, sie initiierte den Aufbau einer Frauengruppe und Plakatieraktionen. Sie verharmloste in ihrer Zeugenvernehmung bewusst ihre Bedeutung, die Qualität ihrer Kontakte und ihre Einbindung in die verschiedenen Nazinetzwerke. So gab sie beispielsweise an, das Kennzeichen eines auf sie zugelassenen Autos – „-BH 88“ – habe für sie die Bedeutung „Bike-Halterin Honda Hornet“, obwohl offensichtlich ist, dass diese in der Naziszene ständig benutzten Zahlencodes für „Blood and Honour“ und „Heil Hitler“ stehen. Immerhin musste sie zugeben, dass sie zu ihrem Spitznamen „White Power Mandy“ gekommen war, weil sie immer eine „White Power-Anstecknadel“ an ihrer Jacke getragen hatte und damit ein Bekenntnis zum militanten rassistischen Kampf.

Die Zeugin Struck hat als Teil und im Auftrag der Chemnitzer Blood and Honour-Gruppe um Thomas Starke die Unterbringung von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos kurze Zeit nach deren Untertauchen organisiert. Auch nach ihren eigenen Angaben gehörten alle bislang als Unterstützer am Abtauchen der „Drei“ beteiligten Personen dem Blood and Honour-Netzwerk an. Es handelte sich also um eine organisierte Unterstützung durch eine bestehende Struktur, nicht, wie die Bundesanwaltschaft in der Anklage behauptet, um individuelle Hilfeleistungen durch Einzelne.

08.04.2014

Erste Eindrücke zu André Eminger

Heute wurde eine Jugendfreundin des Angeklagten André Eminger vernommen. Sie hatte 1997 bis 1999 eine Beziehung zu Eminger, hatte sich dann aber von ihm getrennt, weil ihm seine rechten Ansichten und der dazugehörige Lebensstil zu extrem wurden und sie einengten. Die Zeugin selbst wuchs in einer Familie auf, in der der Stiefvater bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf Ausländer schimpfte, judenfeindliche Sprüche absonderte und das Dritte Reich glorifizierte. Es fiel ihr vor diesem Hintergrund ersichtlich schwer, sich einzugestehen, wie ihr erster Freund (und in gewissem Maße auch sie selbst) politisch drauf war. Durch recht hartnäckige Fragen wurde aber dennoch deutlich, dass es sich bei ihm schon damals um einen Nachwuchs-Nationalsozialisten handelte – Nazi-Skinheadmusik und -outfit, Nazi-Publikationen, Nazi-Konzerte und -Demonstrationen, ausländerfeindliche Sprüche und Gerede über germanische Götter. Eine wichtige Rolle spielten damals schon Mandy Struck, die diesen Donnerstag weiter vernommen wird, und Max-Florian B.

Kurz vor Ende der Beziehung, so die Zeugin heute, habe er die rechte Szene auf einmal nicht mehr so gut gefunden – wenn es dieses Gespräch, von dem sie bei der Polizei nichts erzählt hatte, tatsächlich gegeben hat, dann hat diese Meinung Emingers jedenfalls nicht lange gehalten.

Die Zeugin hatte zusammen mit ihrem Freund Eminger einige Male „die Drei“ in der damals von ihnen genutzten Wohnung in Chemnitz zum Kaffeetrinken getroffen und kleinere Einkäufe mitgebracht. Um wen es sich handelte, wurde ihr nicht gesagt, nur, dass die Drei sich verstecken mussten. Hier wird erneut deutlich, wie viele Menschen in Chemnitz damals von der Anwesenheit der drei Jenaer wussten, wenn Unterstützer sogar ihre Freundinnen zum Kaffeeplausch mitbringen konnten. Offensichtlich war jedenfalls die gesamte Naziszene der Stadt eingeweiht – wie es Verfassungsschutz und LKA angesichts dessen geschafft haben, sie dennoch nicht zu finden, bleibt weiterhin ein Rätsel.

02.04.2014

Mit „Blood and Honour“ in den Untergrund I

Der heutige Zeuge Thomas Starke, der Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach ihrem Untertauchen die Unterkünfte in Chemnitz und vorher schon Sprengstoff besorgt hatte, verweigerte wie erwartet die Aussage, da gegen ihn noch immer wegen Unterstützung des NSU ermittelt wird. Starke hatte aber insgesamt siebenmal Aussagen bei der Polizei gemacht, und so wurde der vorsorglich geladene Vernehmungsbeamte vernommen, diesmal zu den ersten beiden Vernehmungen.

Weil Starke seine Aussage im Laufe der Vernehmungen korrigiert und präzisiert hat, kann diese erst endgültig bewertet werden, wenn alle Vernehmungen eingeführt sind. Dies wird wohl noch mehrere Verhandlungstage dauern. Selbst die Vernehmung zu den ersten beiden Aussagen konnte heute nicht abgeschlossen werden, weil Beate Zschäpe ab 15:53 Uhr wegen Erschöpfung und Kopfschmerzen nicht mehr verhandlungsfähig war, wie der herangezogene Landgerichtsarzt bestätigte.

Bereits jetzt kann aber gesagt werden, dass Starkes Aussagen eine klare Einordnung des Unterstützernetzwerkes in Chemnitz und teilweise in Zwickau ermöglichen wird. Hier wurden „die Drei“ von einem Netzwerk aufgenommen, das größtenteils „Blood and Honour“ angehörte, einer internationalen Organisation, die ihre Botschaft vom „Rassenkrieg“ über den Vertrieb von Musik und die Veranstaltung von Konzerten verbreitet. Neben Starke waren auch der erste Wohnungsgeber Rothe und Mandy Struck, die die Unterbringung bei Max Florian B. mitorganisierte, „B&H“-Mitglieder. So bedurfte es nur einer Anfrage Starkes bei einem anderen Mitglied, damit dieser 1996/1997 unentgeltlich einen Schuhkarton voll TNT-Sprengstoff besorgte. Dass die Bombe, wegen der die Drei gesucht wurden und schließlich abtauchten, nur eine Attrappe war, lag Starke zu Folge auch nur daran, dass sie so schnell keinen Zünder besorgen konnten. Zu diesem Zeitpunkt, also schon deutlich vor dem Abtauchen der Drei, habe Mundlos auch nach Waffen gefragt.

Starke berichtete auch, 1996/1997 habe er eine kurze Liebesbeziehung zu Zschäpe gehabt. Er hätte diese gerne vertieft, wollte mit Zschäpe zusammenziehen. Diese jedoch habe nur die beiden Uwes und Politik im Kopf gehabt und keine Zeit für die Beziehung. Zschäpe habe gerne mit ihm diskutiert, Werbung für die NPD gemacht und die „Blood and Honour“-Szene dafür kritisiert, dass sie sich zu wenig an Demonstrationen und politischen Aktionen beteilige.

01.04.2014

Das Netzwerk in Chemnitz

Zunächst wurde erneut einer derjenigen Verfassungsschutzmitarbeiter vernommen, die den V-Mann Tino Brandt betreut hatten. Er habe anfangs geglaubt, Brandt wolle sie hinters Licht führen, mit der Zeit sei aber eine alltägliche, gute Zusammenarbeit entstanden. Er habe Brandt „abschalten“ müssen, da der Leiter des Landesamtes, Roewer, geglaubt habe, dass der eigentliche V-Mann-Führer Brandts, Wießner, ihn hinters Licht führen wolle. Auch dieser Zeuge wird nach der Vernehmung des Tino Brandt nochmals nach München kommen müssen.

Danach folgte die Vernehmung von Thomas Rothe, der, soweit bislang bekannt, die erste Unterkunft in Chemnitz für das Trio nach dessen Untertauchen gestellt hatte. Zunächst versuchte er mit Angaben wie „Die standen bei mir vor der Tür, dann haben sie bei mir geschlafen“ genauere Nachfragen abzublocken. Durch geduldiges Nachfragen kam heraus, dass Rothe in die Nazimusikszene in Chemnitz eingebunden war, häufiger Mitglieder von internationalen Nazibands bei sich übernachten ließ. Weiter gab er an, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe einige Zeit bei ihm wohnten, vor allem aber, dass er sie auch nach ihrem Auszug und bis 2001 regelmäßig traf, sowohl in Chemnitz als auch in Zwickau.

Der Kontakt zu den Dreien sei durch Thomas Starke hergestellt worden, der sei mit den Dreien zu ihm gekommen und habe ihn gebeten, sie bei sich aufzunehmen. Starke habe ihn auch angerufen, auf einen Bericht im Fernsehen mit einem Fahndungsaufruf hingewiesen und diesen mit den Worten „du weißt schon, wen du da hast“ kommentiert. Rothe selbst gab zu, bei „Blood and Honour“ gewesen zu sein – der Naziorganisation, der zumindest auch Thomas Starke angehörte, und aus der ein wesentlicher Teil der Unterstützer jedenfalls in Sachsen kamen. Thomas Starke wird am Mittwoch vernommen.

Interessant war, dass der Vorsitzende intensiv nach „Blood and Honour“ nachfragte, obwohl die Anklageschrift die Organisation nur am Rand erwähnt. Fragen nach weiteren „B&H“-Mitgliedern blockte der Zeuge aber schließlich ab – unter Verweis auf ein Verfahren gegen ihn wegen seiner „B&H“-Aktivitäten, das 2010 wegen „geringer Schuld“ eingestellt worden war. Erst nachdem der Vorsitzende ihm mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht hatte, verwies Rothe auf ein mögliches Schweigerecht wegen dieses Verfahrens. Der Vorsitzende unterbrach die Vernehmung, um zu prüfen, ob sich ein solches Schweigerecht ergibt. Dafür wird jetzt die Ermittlungsakte beigezogen. Der Zeuge wird sich bei seiner nächsten Vernehmung einem erheblichen Druck seitens des Gerichts ausgesetzt sehen.

27.02.2014

Lügen und Verharmlosen IV 1/2: Mandy Struck mauert weiter – und bekommt Druck vom Gericht

Heute sagte die Zeugin Mandy Struck weiter aus. Struck beantwortete Fragen des Vorsitzenden zu ihrem Lebenslauf, zur Nazi-Szene in Chemnitz usw. Sie war weiterhin sichtlich bemüht, ihre eigene Rolle kleinzureden, behauptete, keine Ahnung von der Identität, Vorgeschichte usw. ihrer drei „Gäste“ gehabt zu haben, diese später nie wieder gesehen und auch 2011/2012 nicht als Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt wiedererkannt zu haben.

Struck war 2003 zunächst von der Kriminalpolizei und dann von einem Richter befragt worden, weil Ermittlungen ergeben hatten, dass Sie Kontakt zu „den Drei“ hatte. Heute behauptete sie hartnäckig, sie habe damals nicht gewusst, um wen es gegangen sei. Der Vorsitzende Richter Götzl warnte sie mehrfach und sehr eindringlich, dass ihre Angabe mehr als unglaubwürdig ist – immerhin werden in den Protokollen von damals die Namen der Drei genannt, sind Fotos der Drei enthalten, ist von falschen Papieren usw. die Rede. Struck blieb bei ihrer Behauptung.

Aus Sicht der Nebenklage ist es sehr zu begrüßen, dass der Vorsitzende die offensichtlichen Lügen und vorgeschobenen Erinnerungslücken der Zeugen aus der Nazi-Szene nicht weiter akzeptiert und kritisch nachfragt. Interessant ist, dass ausgerechnet die Zeugin Struck, die jede Aussage verweigern könnte und die vor Gericht ihren Rechtsanwalt dabei hatte, sich hier wahrscheinlich in ein Strafverfahren wegen Falschaussage hineinquatscht.

Nach langer Befragung durch den Vorsitzenden konnte die Nebenklage am Nachmittag mit der Befragung beginnen. Sie kam aber nicht weit, zum einen weil Struck auch hier blockierte, zum anderen weil die Generalbundesanwaltschaft und die Verteidigung mehrfach mit der Behauptung unterbrach, Fragen z.B. zur Stellung Strucks seien nicht zur Sache gehörig. Das ist zwar transparenter Unfug, reichte aber aus, die Befragung soweit zu verzögern, dass sie schließlich gegen 16.30 Uhr unterbrochen wurde. Struck wird ein anderes Mal weiter befragt werden.

 

26.02.2014

Lügen und Verharmlosen IV – Mandy Struck

Heute wurde zunächst der Waffensachverständige Nennstiel vom Bundeskriminalamt erneut gehört. Nennstiel hatte schon die in der Frühlingsstraße gefundenen Pistolen Ceska und Bruni als die Mordwaffen der NSU-Mordserie identifiziert. Heute berichtete er von seiner Arbeit zu den beiden Waffen, die für den Mord an Michèle Kiesewetter und den Mordversuch an Michael Arnold in Heilbronn verwendet wurden. Auch hier identifizierte der Sachverständige zwei Waffen, die in der Frühlingsstraße gefunden wurden, als die Tatwaffen.

Nennstiel wurde auch gebeten, noch einmal zur Identifikation der in der Frühlingsstraße gefundenen Pistolen Ceska und Bruni als die Tatwaffen der NSU-Mordserie zu berichten – vor einigen Wochen hatte ja der Sachverständige Pfoser in seinem mündlichen Vortrag für einige Verwirrung gesorgt, der angesichts des klaren schriftlichen Gutachtens vermeidbar erschien (s. den Bericht vom 04.02.2014). Nennstiel stellte noch einmal sehr anschaulich die Übereinstimmung in den Schussspuren dar, anhand derer er die beiden Waffen eindeutig als Tatwaffen identifizierte, und sorgte so für Klarheit in dieser Frage.

Mehrere NebenklägervertreterInnen stellten den Antrag, diverse Unterlagen zum Zeugen Tino Brandt, die dem NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags vorliegen, beizuziehen. Brandt war Führer des „Thüringer Heimatschutzes“ und V-Mann des Verfassungsschutzes, er wird in den nächsten Wochen als Zeuge in München aussagen. Weitere Beweisanträge bezogen sich auf Beweismittel, die die Einbeziehung Zschäpes in die Ausspähung möglicher Anschlagsziele und in die Erstellung des „Paulchen Panther“-Bekennervideos belegen.

Nachmittags begann die Zeugin Mandy Struck ihre Aussage. Gegen sie wird immer noch wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU ermittelt, sie könnte also schweigen. Dennoch sagte Struck aus, sie will offensichtlich ihre Geschichte erzählen. Die Vernehmung erfolgte über drei Stunden und wird morgen fortgeführt. Bereits heute wurde deutlich, dass auch Mandy Struck ihre eigene Rolle systematisch herunterspielt, allenthalben Gedächtnislücken vorschiebt und dabei offensichtlich unglaubwürdige Geschichten erzählt.

Sie sei vor allem über ihren damaligen Freund ab 1994 in die nicht sehr politische Naziskinheadszene gekommen, habe sich vollständig angepasst. Später sei dann die gesamte Szene politisiert worden, auch weil beispielsweise nur die den Veranstaltungsort von Konzerten mitgeteilt bekommen hätten, die auch auf Demonstrationen gegangen seien. Auf rechte Demonstrationen sei sie allerdings erst seit 1999/2000 gegangen.

Eines Abends habe dann ein „Kamerad“ vor ihrer Tür gestanden und gefragt, ob drei „Kameraden“ bei ihr schlafen könnten, die „Scheiße gebaut“ hätten. Mehr müsse sie nicht wissen. Sie habe sie bei Max Florian B. untergebracht, habe das als „Kameradschaftshilfe“ begriffen. Allerdings gibt Struck an, sie habe nur einen der drei vom sehen her gekannt, die Namen habe sie nie genannt bekommen und sie habe auch nicht Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos als die drei wiedererkannt.

Aus „Kameradschaftshilfe“ beteiligte sie sich allerdings ohne Zögern an der Unterbringung, half mit, einen neuen Personalausweis mit falschem Bild zu beantragen und holte diesen beim Einwohnermeldeamt ab, und lieh Zschäpe ihre Krankenkassenkarte.

Obwohl nach ein paar Wochen zahlreiche Gerüchte durch die Chemnitzer Szene gegangen seien, dass Jenaer Nazis sich in Chemnitz verstecken, und obwohl sie die Frau sogar gebeten hätte, in ihrem Beziehungsstreit mit Burkhardt zu intervenieren, habe sie nie die Namen der drei „Gäste“ erfahren. Nach ein paar Wochen habe sie sich von B. getrennt und danach nie wieder von ihren drei Gästen gehört, bis die Polizei sie vernommen habe.

Struck bemüht sich offensichtlich, ihre eigene Rolle so unbedeutend wie möglich darzustellen. Dabei ist aus den Akten ersichtlich, dass sie eine durchaus wichtige Rolle in der Chemnitzer Szene spielte. Auch der Vorsitzende Richter Götzl machte deutlich, dass er ihr nicht alles glaubte. Man darf gespannt sein, wie die Zeugenvernehmung morgen weitergeht.