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14.12.2016

Wieder eine vom BKA vertane Chance zur Aufklärung

Auch heute dauerte die Hauptverhandlung deutlich weniger als 2 Stunden, schon kurz nach 11 Uhr vormittags war Schluss.

Als Zeugin sagte eine Frau aus, die im Juni 2000 auf Fotos des sächsischen Verfassungsschutzes von einer Überwachung des Blood and Honour-Aktivistin Jan Werner in Berlin auftauchte und auch vom Aussehen her als Begleiterin von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt beim Ausspähen der Berliner Synagoge einen Monat zuvor (vgl. Bericht vom 30.11.2016) in Frage kam.

Sie stritt jede Kenntnis von der ganzen Geschichte ab, und auch wenn das wenig überzeugend daherkam, ließ es sich nicht wirklich hinterfragen: Der Verfassungsschutz hatte nur sehr wenige Informationen über die Zeugin übermittelt, das BKA es auch für unnötig befunden, sie überhaupt als Zeugin zu befragen. Damit dürfte wohl auch dieser Hinweis auf eine mögliche weitere Kontaktperson oder Unterstützerin des NSU im Sande verlaufen. Weiterlesen

13.12.2016

BKA bestätigt Recherchen der Nebenklage

Der Angeklagte Carsten Schultze hat u.a. in der Hauptverhandlung am 11.06.2013 berichtet, dass ihm der Angeklagte Ralf Wohlleben nach einem Telefonat mit den untergetauchten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mitgeteilt habe: „Die Idioten haben jemanden angeschossen.“ Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Langer hatte hierzu umfangreiche Recherchen angestellt und in einem Zeitungsarchiv Meldungen über einen Vorfall gefunden, bei dem im Juni 2000 ein Bauarbeiter in der Chemnitzer Wolgograder Allee mit einem Luftgewehr angeschossen wurde – Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe wohnten von April 1999 bis Juli/August 2000 in der Wolgograder Allee 76.

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08.12.2016

Beate Zschäpe hat wieder mit nichts zu tun. Und: Verteidigung Zschäpe will Gutachtenerstattug hinauszögern

Rechtsanwalt Borchert verlas die Erklärung der Verteidigung Zschäpe zum Fall Peggy K. und zu den kinder- und jugendpornographischen Bildern auf einem PC in der Frühlingsstraße-Wohnung (vgl. den Bericht vom 26.10.2016): Informationen zu Peggy K. habe sie keine, den Rechner hätten alle drei genutzt, die Fotos kenne sie nicht, wahrscheinlich habe Uwe Mundlos in den Rechner eine gebrauchte Festplatte eingebaut, auf der die Fotos schon drauf gewesen seien. Dass insbesondere die letzte Aussage Mumpitz ist, liegt auf der Hand – auch die „Altverteidiger“ Heer und Stahl konnten sich beim Zuhören eine Grimasse nicht verkneifen.

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01.12.2016

Einlassung Zschäpes unplausibel. Und: beschleunigt das Gericht endlich das Verfahren?

Zunächst wurden heute zwei weitere BKA-Mitarbeiter zu der Einlassung Zschäpes gehört, wonach ihre Wette aus dem Jahr 2005 mit dem Wetteinsatz „200 Videoclips schneiden“ das Herausschneiden von Werbung aus aufgezeichneten Fernsehsendungen meinte und nicht das Vorbereiten von Clips für das NSU-Bekennervideo.

Die beiden bestätigten, was auch bereits ihre Kollegin am Dienstag ausgeführt hatte: Es gibt keinen Hinweis auf ein Gerät, mit dem das Herausschneiden von Werbung in der von Zschäpe beschriebenen Art und Weise geschehen sein kann, insbesondere keinen Festplattenrekorder. Damit ist die Einlassung Zschäpes, die sich an zwei Stellen ausdrücklich auf „unseren Festplattenrekorder” bzw. auf Aufnahmen „auf der Festplatte unseres Rekorders“ bezogen hatte, unplausibel. Weiterlesen

30.11.2016

Mehr zur Ausspähung der Synagoge – Verteidigung Zschäpe „irritiert“ von Beweisaufnahme

Heute dauerte die Hauptverhandlung geringfügiger länger als gestern – etwa 70 Minuten befasste sich das Gericht mit der Aussage eines Berliner Wachpolizisten, der Zschäpe und Mundlos im Mai 2000 beobachtet hatte, wie sie mit zwei weiteren Personen in einem Café direkt neben der Berliner Synagoge in der Rykestraße saßen und sich mit Stadtplänen beschäftigten. Nachdem sowohl der Zeuge selbst (s. den Beitrag vom 26.10.2016) und der Polizeibeamte, der ihn vernommen hatte (s. den Beitrag vom 23.11.2016) seine damalige Aussage im Kern bestätigten, sich aber nicht mehr an alle Details erinnerten, war heute erneut der Zeuge selbst geladen. Das Gericht verlas, wie schon gestern angekündigt, Teile des Protokolls seiner Vernehmung aus dem Jahr 2000 „zur Gedächtnisunterstützung“.  Weiterlesen

29.11.2016

OLG München: Mal wieder „kurzer Prozess“-Tag

Kaum eine Stunde dauerte der Verhandlungstag heute. Die Vernehmung der einzigen Zeugin, der BKA-Beamtin Pflug, die schon des Öfteren von ihren Ermittlungen berichtet hatte, ging schnell: Sie hatte eine Datei mit einem Lied der Band Böhse Onkelz auf der Festplatte des Rechners des Angeklagten Wohlleben untersucht. Und da sie sich „sehr eng an den Beweisbeschluss gehalten“ hatte, konnte sie lediglich berichten, dass es sich bei der Datei um eine Kopie einer schwarzgebrannten Sammel-CD handelte, auf der das Lied „Türken raus“ der Band in sehr schlechter Qualität enthalten war. Um dies zu beweisen, wurde der Song auch gleich noch abgespielt. Weiterlesen

23.11.2016

Mehr zur Ausspähung einer Synagoge in Berlin, und ein weiterer Propaganda-Antrag der Verteidigung Wohlleben

Nachdem auch das Befangenheitsgesuch vom 17.11.2016 wie erwartet als unbegründet abgewiesen wurde, konnte das Gericht auch heute weiterverhandeln. Einziger Zeuge heute war der damalige Vernehmungsbeamte des Berliner Wachschutzpolizisten, der Beate Zschäpe und Mundlos im Mai 2000 beobachtete, wie sie mit zwei weiteren Personen in einem Café direkt neben der Berliner Synagoge in der Rykestraße saßen und sich mit Stadtplänen beschäftigten (zur Aussage des Wachschützers s. den blog vom 26.10.2016). Auch dieser Zeuge konnte sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern, bestätigte aber das Wesentliche: Der Wachschützer hatte damals eine sehr plausible Schilderung des Ablaufs wiedergegeben und war sich bei der Identifizierung von Zschäpe und Böhnhardt anhand von Lichtbildern sehr sicher. Weiterlesen

22.11.2016 

Ein Zeuge pro Verhandlungstag

Zunächst war die spannendste Frage des Tages, ob die Verhandlung wirklich stattfinden würde, denn bis gestern war noch kein Beschluss über die beiden Befangenheitsanträge der Verteidigung Wohlleben vom 16. und 17.11.2016 ergangen. Pünktlich zu Beginn der Verhandlung wurde dann der Beschluss ausgeteilt, mit dem der Befangenheitsantrag vom 16.11. zurückgewiesen wurde. So konnte zunächst weiterverhandelt werden. Bis morgen sollte auch der zweite Antrag abgearbeitet sein.

Es wurde dann ein weiterer Zeuge zu dem Überfall an der Straßenbahnendhaltestelle vernommen, der Eigentümer eines damals dort gelegenen Bauhandels. Dieser konnte jedenfalls angeben, dass seine Firma auch Kinderspielplätze unter anderem mit kleinen Spielhäuschen aus Holz ausgestattet hatte, die fertig montiert angeliefert wurden. Ob ein solche Häuschen irgendwann einmal auf seinem – nicht eingezäunten – Gelände stand, daran hatte der Zeuge allerdings keine Erinnerung. Letztlich kommt es aber auf all diese Details nach der überzeugenden Aussage des Opfers des Überfalls (vgl. den Beitrag vom 08.11.2016) ohnehin nicht mehr an.

Anschließend wurden unter anderem zahlreiche Unterlagen verlesen zu Dateien auf den beim Angeklagten Wohlleben sichergestellten Computern und Festplatten. Zu finden war beispielsweise eine große Sammlung der widerlichsten Sorte von Nazimusik.

Nach diesem eher bescheidenen Beweisprogramm beendete der Vorsitzende die Verhandlung gegen 12.20 Uhr.

17.11.2016

Weiteres Theater der Verteidigung Wohlleben

Heute legte mal wieder die Verteidigung Wohlleben das Verfahren lahm, und zwar mal wieder mit einem unbegründeten Befangenheitsantrag: das Gericht hatte beschlossen, heute weiter zu verhandeln und nicht abzuwarten, bis über den Befangenheitsantrag von gestern entschieden ist. Das ist ein ganz normales Vorgehen, wie es auch die Strafprozessordnung vorsieht. In der Begründung dieses Beschlusses vermeint aber nun die Verteidigung Wohlleben weitere Befangenheitsgründe zu finden. Das ist genauso lächerlich, wie es klingt – der Antrag von heute ist (wie auch der von gestern) vollkommen unbegründet und wird zurückgewiesen werden.

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16.11.2016

Befangenheitsanträgchen der Verteidigung Wohlleben und: hat der V-Mannführer „Görlitz“ vor dem OLG München gelogen?

Ein Beweisantrag der Nebenklage, mit dem die Beiziehung und Verlesung eines Vermerks zu dem Treffen zwischen dem Brandenburger V-Mannführer Görlitz und dem V-Mann Carsten Szczepanski am 25.08.1998 beantragt wurde, legt nahe, dass Görlitz das OLG bei seiner Vernehmung belogen hat (zu seinen Vernehmungen vgl. die Berichte vom 16.06.2016, 02.03.2016, 29.07.2015 und 01.07.2015.)  Weiterlesen