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11.07.2018

Das Urteil des Staatsschutzsenats des OLG München schützt den Staat und lässt die Opfer einmal mehr im Stich

Das OLG München hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag all denjenigen, die sich um eine wirkliche Aufklärung Straftaten des NSU und ihrer Hintergründe bemühen, einen Schlag ins Gesicht versetzt. Die Beschränkung der Aufklärungsbemühungen auf eine harte Verurteilung Beate Zschäpes, bei gleichzeitiger Verharmlosung der Tatbeiträge und der Ideologie der Unterstützer und Leugnung jeglicher Verantwortlichkeit staatlicher Stellen, geht viel weiter, als dies nach der bisherigen Beweisaufnahme zu befürchten war. Weiterlesen

03.07.2018

Urteilsverkündung am Mittwoch, 11.07.2018. Letzte Worte der Angeklagten ohne Überraschungen.

Heute war die Publikums- und Pressetribüne bis auf den letzten Platz gefüllt. Bevor das Gericht allerdings den Angeklagten die Gelegenheit zum letzten Wort geben konnte, meldete sich zunächst Rechtsanwalt Erdal zu Wort: er hatte im Februar beantragt, dass zur Urteilsbegründung das Kruzifix im Gerichtssaal abgehängt werde; diesen Antrag hatte der Vorsitzende Richter erst gestern abgelehnt. Erdal rief dagegen nun den gesamten Senat an, blieb aber erfolglos.

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26.06.2018

Nächste Woche letzte Worte, Urteil wahrscheinlich am 10./11./12.07.

Die wichtigste Nachricht vorweg: aus Sicht des OLG München sind mit Ausnahme der letzten Worte der Angeklagten alle Schritte auf dem Weg zu einem Urteil getan.

Diese letzten Worte wird das Gericht am nächsten Dienstag, 03.07., entgegennehmen. Außer Eminger haben alle Angeklagten angekündigt, jeweils kurz (max. 5 Minuten) sprechen zu wollen. Wann das Gericht dann das Urteil verkünden will, hat es noch nicht ausdrücklich gesagt, es spricht aber vieles dafür, dass es sich etwa eine Woche Zeit nehmen wird. Die Urteilsverkündung wäre dann also am 10./11./12.07. zu erwarten.

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21.06.2018 nachmittags

Update: wie geht es nächste Woche weiter?

Rechtsanwältin Sturm konnte ihr Plädoyer heute beenden. Vor den letzten Worten sind jetzt nur noch die Beweisanträge der Verteidigung Zschäpe offen. Das Gericht hat angekündigt, zu den baulichen Begebenheiten in der Frühlingsstraße (vgl. unseren Bericht vom 07.06.2018) am Dienstag noch einmal den Sachverständigen zu hören. Die weiteren Beweisanträge werden wohl abgelehnt werden. 

Theoretisch wäre dann der Weg zu letzten Worten der Angeklagten am nächsten Mittwoch/Donnerstag und zu einem Urteil in der Prozesswoche 3.-5.7. frei. Es können aber sowohl auf Seiten der Verteidigung wie auf Seiten des Gerichts auch noch weitere Verzögerungen auftreten.

21.06.2018 vormittags

Rechtsanwältin Sturm zum Terrorismus-Begriff: juristisch blödsinnig, politisch perfide.

Heute Vormittag plädierte Rechtsanwältin Sturm zur Strafbarkeit Beate Zschäpes wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sturm behauptete, der NSU könne keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB gewesen sein, und begründete dies zum einen rechtlich mit einem europarechtlichen Argument, das sich als schlichter Blödsinn darstellt, und politisch in einer Art und Weise, die im Ergebnis rassistische Terrorangriffe per Definition als nicht-terroristisch einstuft. Im Einzelnen:

Der NSU könne keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB gewesen sein. Dies ergebe sich daraus, dass seine Taten keine spezifische terroristische Zielsetzung – etwa der Einschüchterung der (Gesamt-)Bevölkerung – dienten. Weiterlesen

20.06.2018

Plädoyer Sturm immer noch nicht beendet. Und: ein Wetterumschwung kündigt sich an.

Man hätte meinen können, der dritte und vorletzte Teil des Plädoyers von Rechtsanwältin Sturm – zur Frage der Strafbarkeit von Beate Zschäpe wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – hätte kurz ausfallen können, basiert er doch ganz maßgeblich auf ihren langwierigen Ausführungen zur Beweiswürdigung: Weil Beate Zschäpe nicht gleichberechtigt mit Böhnhardt und Mundlos an den Taten beteiligt war, sondern nur die kinderliebe Mitbewohnerin, scheidet sie als Mitglied aus; weil eine Vereinigung rechtlich aus mindestens drei Personen bestehen muss, war der NSU gar keine Vereinigung im Rechtssinne, so der vorhersehbare Gang ihres Arguments.

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19.06.2018

Weiteres ermüdendes Plädoyer von Rechtsanwältin Sturm

Rechtsanwältin Sturm setzte heute ihr Plädoyer fort, kam aber erneut nicht zum Ende, sondern kündigte an, die letzten beiden Teile morgen vortragen zu wollen. Da auch noch die Entscheidung über die im Plädoyer gestellten Beweisanträge aussteht, ist klar, dass mit einem Urteil frühestens in der Prozesswoche 3.-5.7. zu rechnen ist.

Sturm versuchte sich heute weiter an einer „Würdigung“ der Beweise, die zeigen sollte, dass Zschäpe eben kein gleichberechtigtes Mitglied des NSU war, sondern nur die kinderliebe Nachbarin, die halt aus Versehen mit zwei Mördern zusammenwohnte. Dabei sparte sie zwar nicht mit Äußerungen von Kritik an der Beweiswürdigung des GBA, drehte und wendete aber die Beweise selbst jeweils so, wie es ihr gerade in den Kram passte.

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13.06.2018

Beginn des Plädoyers von RAin Sturm

Heute begann das Plädoyer von Rechtsanwältin Sturm zur Frage der Strafbarkeit von Beate Zschäpe wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Plädoyer wurde bereits kurz nach Mittag unterbrochen, da Sturm, die heute Morgen an Hustenanfällen litt, angab, sie sei sehr angeschlagen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie noch einen kleinen Teil (also wohl etwa 20-30 Minuten) vortragen könne, reagierte sie pathetisch-entrüstet – war dann aber doch noch fit genug, noch eine halbe Stunde nach Verhandlungsende Gespräche mit der Presse zu führen.

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12.06.2018

Plädoyer von RA Stahl zur Frage der Mittäterschaft

Heute plädierte Zschäpe-Verteidiger Stahl zur Frage der Mittäterschaft Zschäpes an den Morden, Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen des NSU. Wie bereits letzte Woche von seinem Kollegen Heer angekündigt, beantragte er hinsichtlich all dieser Taten einen Freispruch.

Stahl kündigte zwar eingangs an, die Verteidigung sei sich hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts mit der Bundesanwaltschaft weitgehend einig, es gehe nur um dessen rechtliche Würdigung. Tatsächlich aber schwankte sein Plädoyer hin und her zwischen einer rechtlichen Würdigung des auch von der Bundesanwaltschaft zu Grunde gelegten Sachverhalts – der, so die These Stahls, keine Mittäterschaft begründe – und einem Versuch, genau diesen Sachverhalt anzugreifen und die Selbstdarstellung Zschäpes als jemand, die mehr oder weniger ungewollt mit Böhnhardt und Mundlos in den Untergrund gegangen war und mit den eigentlichen Taten gar nichts zu tun hatte, zu verteidigen. Weiterlesen