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30.01.2018

Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben abgelehnt

Der Verhandlungstag war wieder kurz: das Gericht lehnte – wie erwartet – den Beweisantrag der Verteidigung von letzter Woche ab.

Nach längerer Pause zur internen Beratung kündigte die Verteidigung an, morgen früh eine Gegenvorstellung abgeben zu wollen. Der Vorsitzende beendete den Verhandlungstag gegen 11.30 Uhr.

24.01.2018

Weitere Verzögerungen wegen des Beweisantrags. Morgen keine Verhandlung.

Heute erwiderte die Verteidigung Wohlleben auf die Stellungnahmen zu ihrem Beweisantrag von gestern. Warum die Verteidigung für diese Stellungnahme so lange Zeit benötigt hat, ergab sich nicht – denn die Erwiderung bestand im Wesentlichen aus Banalitäten, haltlosen Spekulationen sowie der Behauptung, die Beweisaufnahme im Prozess habe die Besorgung der Waffe durch Wohlleben und Schultze nicht ausreichend bewiesen – was das Oberlandesgericht und auch der Bundesgerichtshof in mehreren Beschlüssen zur Haftfortdauer bereits widerlegt haben.

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23.01.2018

Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben – verzweifelte Versuche, Alternativtäter zu präsentieren.

Zum Beginn des Verhandlungstages stellte die Verteidigung Wohlleben ihren angekündigten Beweisantrag: Jug Puskaric und Sven Rosemann, beide aktiv in Neonazi-Szene und Rotlichtmilieu, sollen als Zeugen geladen werden, sie würden bestätigen, dass sie und nicht Wohlleben und Schultze die Mordwaffe Ceska besorgt hätten. Die genannten werden dies indes wohl kaum bestätigen – und auch ansonsten spricht inhaltlich nichts für die Richtigkeit der These der Verteidigung.

So beantragte die Bundesanwaltschaft, den Antrag abzulehnen – tat dies aber, wenn auch wortgewaltig, so doch praktisch allein mit Förmeleien und ohne jeden inhaltlichen Tiefgang. Weiterlesen

15.01.2018

Diese Woche keine Verhandlung

Die Verhandlung fällt diese Woche aus, da ein Mitglied des Senats krank
ist. Es geht weiter am Dienstag, 23.01.2018.

11.01.2018

Heute keine Plädoyers

Heute konnten keine Plädoyers gehalten werden, der Senat beschäftigte sich erneut nur mit den Rückenschmerzen von Ralf Wohlleben. Dieser sollte gestern in der JVA untersucht werden, heute war (erneut) ein medizinischer Sachverständiger anwesend, um zum Zustand Wohllebens ein Gutachten zu erstatten.

Die Verteidigung Wohlleben beantragte, dafür die Öffentlichkeit auszuschließen. Das wäre an sich nichts Besonderes, in der Tat sind ja Details des Rückenleidens Wohllebens für die Öffentlichkeit eher weniger interessant. Allerdings müsste nach dem Gesetz dann, wenn die Öffentlichkeit für das Gutachten ausgeschlossen würde, dies auch für die (weiteren) Plädoyers geschehen. Diese Regelung hatte der Gesetzgeber zum Schutz von Opfern schwerer Straftaten eingeführt – deren Gesundheitszustand sollte auch in den Plädoyers nicht öffentlichkeitswirksam ausgebreitet werden. Dem Wortlaut des Gesetzes nach findet die Regelung aber auch hier Anwendung.  Weiterlesen

10.01.2018

Überzeugende und berührende Plädoyers von Seda Basay und Abdulkerim Şimşek

Die Verhandlung begann heute später und endete bereits mittags, da der Angeklagte Wohlleben erneut über Rückenschmerzen klagte und morgens zunächst untersucht wurde.

Rechtsanwältin Basay führte zunächst ihr gestern begonnenes Plädoyer fort. Nach einem kurzen Einschub zu den völlig unglaubhaften Erklärungen von Beate Zschäpe widmete sie sich noch einmal intensiv der Frage nach Unterstützern in Nürnberg.

Gerade die vier Nürnberger Tatorte – der Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru und Ismail Yaşar und des Sprengstoffanschlags auf das Lokal „Sonnenschein“ – zeigten deutlich, so legte Basay dar, dass die These der Bundesanwaltschaft, diese seien allein von Böhnhardt und Mundlos ausgespäht worden, unplausibel ist: Die Tatorte waren weit über das Gebiet der Stadt verstreut, insbesondere der Tatort im Fall Şimşek lag weit entfernt von den übrigen Orten. Weiterlesen

09.01.2018

Beginn des Plädoyers zum Mord an Enver Şimşek

Zu Beginn des heutigen Verhandlungstages plädierte zunächst Rechtsanwalt Goldbach, der Betroffene des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße vertritt. Er sprach zunächst kurz von seinen Mandant_innen, von ihren enttäuschten Hoffnungen, im Prozess Aufklärung zu erlangen. Er schilderte aber ach, dass seine Mandant_innen sich vom NSU nicht haben aus Deutschland vertreiben lassen, inzwischen zufriedene und ganz normale Leben führen.

Goldbach wandte sich dann den Angeklagten zu und stellte dar, warum er davon ausgeht, dass auch die Angeklagten Wohlleben und Eminger Beihilfe zum Anschlag in der Keupstraße geleistet haben – beweisen wird sich das indes nicht lassen nach den oberflächlichen Ermittlungen auch nach 2011.

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21.12.2017

Berührende Plädoyers der Nebenklage, und ein Fragezeichen

Das heutige Plädoyer von Rechtsanwalt Prof. Behnke, der einen Bruder des in Rostock ermordeten Mehmet Turgut vertritt, lässt uns als über den Prozess Berichtende etwas ratlos zurück: was soll man zu einem Plädoyer schreiben, das eine Rückbesinnung auf die Strafprozessordnung fordert – aber praktisch kein strafprozessuales Argument bringt? Was soll man auf einen Anwalt antworten, der sagt, institutionellen Rassismus gebe es nicht in deutschen Behörden, diese Behauptung sei das eigentliche Problem – dabei erkennbar nicht verstanden hat, worum es eigentlich geht, und so etwa beständig vom „strukturellen Rassismus“ spricht und meint, der Begriff sei im Prozess ausgedacht worden (hierzu s. wikipedia)?

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20.12.2017

Plädoyers zu den Morden in Rostock und Nürnberg

Das erste Plädoyer des Tages konnte leider erst mit einer Stunde Verspätung beginnen. Vorher beanstandete zunächst die Verteidigung Wohlleben das Verhalten des Vorsitzenden Richters bei den vorhergehenden Plädoyers: Rechtsanwälte Schön und Reinecke hätten in ihrem Plädoyer auch Ausführungen zur Strafzumessung bei den Angeklagten gemacht und Anträge zur Strafhöhe gestellt, das sei unzulässig und der Vorsitzende habe einschreiten müssen. Die Bundesanwaltschaft bat um eine Unterbrechung von etwa 4 Stunden, um ausführlich Stellung nehmen zu können. Das führte bei Rechtsanwalt Heer zu einem peinlichen Gefühlsausbruch: das sei eine eklatante Parteinahme für die Bundesanwaltschaft, so viel Zeit würde die Verteidigung nie bekommen, normalerweise würde er dafür das Gericht ablehnen usw.– wohlgemerkt alles, bevor das Gericht über den Unterbrechungsantrag überhaupt entschieden hatten. Weiterlesen

19.12.2017

Plädoyer von Rechtsanwalt Reinecke: u.a. zur Kommunikationsstrategie des NSU

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke setzte heute sein Plädoyer fort. Zunächst erwiderte er kurz auf die Ausführungen des Rechtsanwalts Kaplan von letzter Woche und stellte noch einmal ausführlich dar, warum die Fragen von institutionellem Rassismus usw. sehr wohl in das Münchener Verfahren gehörten und warum diejenigen, die gegenüber den Wünschen ihrer Mandant_innen immer wieder ihre Stellung als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ betonen, schnell zu „untätigen Organen der Rechtspflege“ werden.

In einem Halbsatz erwähnte er auch ein Schreiben der Schwester von Süleyman Taşköprü ans Gericht, dass sie nach dem bizarren und reaktionären Plädoyer von letzter Woche nicht mehr von Rechtsanwältin Wierig vertreten werden möchte, da dieses nicht in ihrem Interesse war und sie sich von Wierig getäuscht fühlt. Weiterlesen