22.09.2016

Zur angeblichen Alkoholisierung Zschäpes am 4.11.2011 und: Beweisaufnahme doch nicht am Ende

Heute erstattete der medizinische Sachverständige sein Gutachten zur Alkoholisierung der Angeklagten Zschäpe am 4.11.2011 bei Inbrandsetzung des Hauses in der Frühlingsstraße. Der Gutachter legte die von Zschäpe berichteten Trinkmengen zu Gute – die schon kaum glaubhaft und offensichtlich in der Hoffnung auf eine mögliche Bescheinigung eingeschränkter Steuerungsfähigkeit berichtet sind. Auf Grundlage dieser Angaben kam er zu einer theoretisch denkbaren sehr hohen Alkoholisierung. Gleichzeitig hatte Zschäpe aber angegeben, sie habe keine Ausfallerscheinungen verspürt, und auch die Aussagen der ZeugInnen, die Zschäpe vor dem Haus getroffen hatten, hatten dies bestätigt. Weiterlesen

21.09.2016

Viele Themen und wenig Greifbares

Zunächst wurde heute ein Polizeibeamter vernommen, der eine Auswertung von Funkzellendaten des Smartphones von André Eminger am 4.11.2011 in Zwickau vorgenommen hatte. Demnach war von 09:41 Uhr bis 10:37 Uhr das Handy von Eminger in zwei Funkzellen eingebucht, die die Frühlingsstraße 26 versorgen. Mehr erbrachte die Auswertung nicht. Auffällig ist allerdings, worauf die Nebenklage hinwies, dass Zschäpe um 10.34 begann im Internet zu surfen, also kurz nachdem Eminger den Funkzellenbereich verlassen hatte. Dies
spricht für eine Anwesenheit Emingers am Morgen des 04.11. bei Zschäpe. Die Frage, warum diese relevanten Ermittlungen erste im September 2016 erfolgt sein, konnte der Beamte nicht beantworten.

Es folgte eine längere Stellungnahme der Altverteidiger Zschäpes, die der Auffassung sind, der Brief Beate Zschäpes an den Dortmunder Neonazi (vgl. Bericht vom 14.09.2016dürfte nicht verlesen werden, weil er rechtswidrig zur Akte gelangt sei. Dieser Stellungnahme schloss sich nicht nur Wohlleben-Verteidiger Klemke, sondern auch Zschäpes Vertrauensanwalt Grasel an – der Streit unter den Zschäpe-Anwälten scheint sich also wirklich zu legen.

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20.09.2016

Ein weiterer Zeuge mit Erinnerungsproblemen, erneut zu den Wahrnehmungsproblemen des VS-Mannes Temme, und Fragen des Gerichts an Zschäpe

Heute wurde ein weiterer Zeuge gehört zu einem Angriff mehrerer Jenaer Neonazis auf zwei Personen Ende der 1990er Jahre, den der Angeklagte Schultze geschildert hatte (vgl. die Berichte vom 21.07.2016 und 01.09.2016). Auch dieser Zeuge konnte sich an den Angriff nicht erinnern, wollte ihn aber auch nicht ausschließen – es habe damals so viele Schlägereien gegeben, an denen er und sein Umfeld beteiligt waren, außerdem habe er damals viel Alkohol getrunken. Damit sind die Angaben Schultzes erneut weder eindeutig bestätigt noch widerlegt, das Ziel der Verteidigung Wohlleben, Schultze als unglaubwürdig darzustellen, also erneut verfehlt. Weiterlesen

14.09.2016

Zschäpe verweigert Antworten auf die Fragen der Nebenklage, und: hektischer Aktivismus der Verteidigung zu einem Brief Zschäpes

Heute Vormittag wurde zunächst erneut der ehemalige Chef von Blood and Honour Thüringen und V-Mann des Verfassungsschutzes, Marcel Degner, vernommen (vgl. zuletzt den Beitrag vom 20.07.2016). Erneut ging es nur um die Frage, ob er V-Mann war, was er vehement verneint, trotz eindeutiger Identifizierung durch die ehemaligen V-Mann-Führer. Nachdem sein letzter Zeugenbeistand entpflichtet worden war, erschien Degner heute mit neuem Beistand – und blieb bei seiner Strategie, hartnäckig und sinnlos zu leugnen. Damit waren auch mögliche Fragen der Nebenklage zu seiner V-Mann-Tätigkeit und seinen Berichten sinnlos geworden, Degner konnte recht bald wieder nach Hause fahren – und sich auf die Fortführung des Verfahrens wegen Falschaussage vorbereiten, das nur im Hinblick auf seine erneute Ladung in München vorläufig auf Eis gelegt worden war. Weiterlesen

13.09.2016

Mal wieder keine Erinnerung und: Stellungnahme der Verteidigung Zschäpe zu Fragen der Nebenklage angekündigt

Heute wurde zunächst die Vernehmung des Zeugen fortgesetzt, der Anfang der 2000er als Herausgeber eines Nazi-Fanzines vom NSU einen Brief mit einer Geldspende erhalten hatte (zu seiner ersten Vernehmung vgl. den Bericht vom 26.07.2016). Seine weitere Befragung ergab allerdings wenig Neues, der Zeuge gab weiter vor, sich an nichts mehr zu erinnern, insbesondere nicht an ideologische Inhalte seines Heftes, die den NSU zu dieser Spende veranlasst hat.

Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Reinicke stellte einen Beweisantrag zu dem Benzinkanister, mit dessen Inhalt Zschäpe das Haus in der Frühlingsstraße angezündet hatte. Mit dem Antrag sollen erneut die Angaben von Beate Zschäpe widerlegt werden, diesmal die Behauptung, das Benzin sei eigentlich für einen Außenbordmotor gedacht gewesen. Weiterlesen

01.09.2016

Zu den Ermittlungsmethoden des BKA; und erneut zu einem Angriff im Jahr 1998/1999

Heute gab zunächst ein BKA-Beamter erneut einen Einblick in die Ermittlungsmethoden des BKA, die wahrlich nicht von besonderem Ermittlungseifer zeugen: Der Angeklagte Carsten Schultze hatte in der Hauptverhandlung von einem Gespräch mit Wohlleben berichtet, in dem dieser wiederum ein Telefonat mit Mundlos und Böhnhardt geschildert hatte: die hätten jemanden angeschossen. Das BKA wurde beauftragt, zu ermitteln, schließlich stand eine weitere, bisher unbekannte Straftat des NSU im Raum.

Der BKA-Beamte fragte bei den Landeskriminalämtern an und fasste deren Antworten zusammen, damit war die Aufgabe für ihn erledigt. Dabei hatten die Landesämter die Frage schon vollkommen unterschiedlich verstanden – Baden-Württemberg berichtete u.a. von zahlreichen Raubtaten, Berlin nur von vollendeten Morden, Sachsen-Anhalt von Verletzungen durch Luftgewehre. Nachfragen stellte der Beamte nicht, eigene Ermittlungen – etwa anhand von Pressearchiven – stellte er nicht an. Weiterlesen

31.08.2016

Weitere Verlesung von Dokumenten, und Ablehnung weiterer Beweisanträge zu Wissen des Verfassungsschutzes

Am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause verlas das Gericht diverse Dokumente zu verschiedenen Aspekten des Falles.

Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Langer stellte einen Beweisantrag zu einem Angriff Jenaer Neonazis in 1998/1999, über den der Angeklagte Schultze berichtet hatte (vgl. den Bericht vom 21.07.2016). Langer brachte einen Bericht aus einer Lokalzeitung mit, der diese Tat betreffen könnte.

Die „Alt-VerteidigerInnen“ Zschäpes nahmen noch einmal Stellung zu den von ihnen beanstandeten Fragen der Nebenklage (vgl. die Berichte vom 01.08. und 02.08.2016), nahmen einige der Beanstandungen zurück, hielten an anderen fest – wiederum weitgehend ohne ernsthafte Begründung. Weiterlesen

02.08.2016

Wiederum zur Ideologie von Ralf Wohlleben

Zwei ehemalige Staatsschutzbeamte aus Jena, die jahrelang gegen die Mitglieder der Kameradschaft Jena bzw. des Thüringer Heimatschutzes ermittelt hatten, waren heute auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen. Allerdings konnte nur einer von beiden vernommen werden, der andere war erkrankt.

Die Vernehmung geriet mal wieder zu einer zähen, ermüdenden Selbstdarstellung des Verteidigers Klemke, denn der Zeuge sagte keineswegs das aus, was sich die Verteidigung erhofft hatte. Er schilderte nicht, dass Wohlleben keine ausländerfeindliche Politik gemacht habe, sondern teilte mit, dass Wohlleben ab 1996 alle Aktivitäten der NPD und von Kameradschaften so organisierte, dass er selbst „clever“ im Hintergrund blieb, und nannte eine ganze Reihe von Beispielen für rassistische und ausländerfeindliche Aktionen. Weiterlesen

01.08.2016

Weitere Kapriolen der Verteidigung Zschäpe, und zur Ideologie Wohllebens

Heute sollte zunächst ein Zeuge einer Schlägerei in Jena in den frühen 1990er-Jahren gehört werden, um die es schon mehrfach gegangen war. Er erschien aber nicht.

Danach sollte nach der ursprünglichen Planung des Gerichts der Wahlverteidiger Zschäpes, RA Borchert, für diese eine Erklärung abgeben. Bevor es hierzu kommen konnte, meldete sich allerdings RA Heer und begann einen Schriftsatz vorzulesen, mit dem einige der Fragen der NebenklageverteterInnen an Zschäpe vom 6. Juli beanstandet wurden. Auf Drängen Borcherts kam es zu einer Unterbrechung. Danach ließ Borchert Heer seine Beanstandungen vortragen und erklärte sodann, eine Erklärung Zschäpes käme erst in Frage, wenn das Gericht darüber entschieden habe. Offensichtlich besteht – bei aller Zerstrittenheit der Verteidigung Zschäpe – Einigkeit darin, das Verfahren weiterhin zu verzögern. Weiterlesen

27.07.2016

Zschäpes Einlassung erneut konkret widerlegt.

Das Gericht hörte heute einzig eine BKA-Sachverständige für „Personenidentifizierung anhand von Lichtbildern“. Sie hatte einen Schnappschuss, den Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in ihrem Sommerurlaub 2006 von einem Begleiter gemacht hatten, mit Fotos des Angeklagten Gerlach verglichen. Heute stellte sie ausführlich und anschaulich dar, dass es sich mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ um Gerlach handelt.

Ihr Gutachten ist relevant, weil es erneut eine unwahre Behauptung Beate Zschäpes aufzeigt: die hatte ausgesagt, Gerlach nach 2004 nicht mehr getroffen zu haben, insbesondere nicht im Urlaub. Auch diese Angabe – eine der wenigen überprüfbaren Detailangaben, die Zschäpe überhaupt gemacht hat – ist damit widerlegt. Weiterlesen