Schlagwort-Archive: Plädoyer

26.04.2018

Ende der Plädoyers der Wahlverteidiger Zschäpes. Typisch Deutsch: das Opfer bin ich

Heute setzte RA Grasel das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung fort. Er kündigte zwar an, nun zu den rechtlichen Ausführungen zu kommen, fiel allerdings immerfort in die Beweiswürdigung zurück, so dass nahezu alle Argumentationsstränge seines Kollegen Borchert nochmals vorgebracht wurden. Das Verhalten seiner Mandantin stelle keine Mittäterschaft an den Morden und Mordversuchen des NSU dar. Insbesondere die Tarnung des illegalen Lebens von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe eben lediglich dazu gedient, eine Verhaftung zu vermeiden, und nichts mit der Ermöglichung der Straftaten zu tun gehabt. Grasel führte dann erneut zahlreiche in der Beweisaufnahme festgestellten Aktivitäten Zschäpes in den Jahren 1998 bis 2011 auf, um jeweils klein-klein darzulegen, warum die jeweilige Handlung nicht zwingend eine der vorgeworfenen Tötungshandlungen „ermöglicht“ habe. Weiterlesen

25.04.2018

Weiteres Plädoyer von Rechtsanwalt Borchert.

Heute setzte Zschäpe-Verteidiger Borchert sein Plädoyer fort. Auch dieses Mal beschränkte er sich darauf, die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft in winzige Häppchen aufzuteilen, diese in Form einer klassischen Strohpuppen-Argumentation falsch zu verstehen und mit sophistischen Pseudo-Argumenten zu „widerlegen“.

Ein – durchaus repräsentatives – Highlight zu Beginn seiner Ausführungen heute: Entgegen der Behauptung der Anklagebehörde könne der NSU doch gar nicht staatsfeindlich gewesen sein – denn er wollte ja „ausländische Mitbürger“ dazu bringen, den Staat zu verlassen! Wie Borchert selbst sagen würde: „Eine weitere Kommentierung ist wahrlich nicht veranlasst.“

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24.04.2018

Das Plädoyer der Verteidigung Zschäpe beginnt endlich – und ist noch absurder als befürchtet

Heute Morgen wurde zunächst ein Zeuge vernommen, den der Eminger-Verteidiger Sprafke selbst geladen hatte. Er sollte aussagen, dass er am Vormittag des 4.11.2011 mit Eminger in einem Lokal in Zwickau gefrühstückt habe. So sollte wohl die auf Funkzellenauswertung gestützte Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft widerlegt werden, wonach Eminger in dieser Zeit mit Zschäpe Nachforschungen über den Verbleib der beiden Uwes angestellt hatte. Anders als in der Presse zum Teil behauptet, wäre Eminger damit auch kein „Alibi“ gegeben worden, denn sein Handeln am 4.11.2011 wird ihm ja nicht als Tathandlung vorgeworfen, sondern ist nur eines unter vielen Indizien für seinen Vorsatz zu den von ihm unterstützten Taten. Weiterlesen

10.01.2018

Überzeugende und berührende Plädoyers von Seda Basay und Abdulkerim Şimşek

Die Verhandlung begann heute später und endete bereits mittags, da der Angeklagte Wohlleben erneut über Rückenschmerzen klagte und morgens zunächst untersucht wurde.

Rechtsanwältin Basay führte zunächst ihr gestern begonnenes Plädoyer fort. Nach einem kurzen Einschub zu den völlig unglaubhaften Erklärungen von Beate Zschäpe widmete sie sich noch einmal intensiv der Frage nach Unterstützern in Nürnberg.

Gerade die vier Nürnberger Tatorte – der Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru und Ismail Yaşar und des Sprengstoffanschlags auf das Lokal „Sonnenschein“ – zeigten deutlich, so legte Basay dar, dass die These der Bundesanwaltschaft, diese seien allein von Böhnhardt und Mundlos ausgespäht worden, unplausibel ist: Die Tatorte waren weit über das Gebiet der Stadt verstreut, insbesondere der Tatort im Fall Şimşek lag weit entfernt von den übrigen Orten. Weiterlesen

09.01.2018

Beginn des Plädoyers zum Mord an Enver Şimşek

Zu Beginn des heutigen Verhandlungstages plädierte zunächst Rechtsanwalt Goldbach, der Betroffene des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße vertritt. Er sprach zunächst kurz von seinen Mandant_innen, von ihren enttäuschten Hoffnungen, im Prozess Aufklärung zu erlangen. Er schilderte aber ach, dass seine Mandant_innen sich vom NSU nicht haben aus Deutschland vertreiben lassen, inzwischen zufriedene und ganz normale Leben führen.

Goldbach wandte sich dann den Angeklagten zu und stellte dar, warum er davon ausgeht, dass auch die Angeklagten Wohlleben und Eminger Beihilfe zum Anschlag in der Keupstraße geleistet haben – beweisen wird sich das indes nicht lassen nach den oberflächlichen Ermittlungen auch nach 2011.

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05.12.2017

Weitere Plädoyers der Nebenklage

Heute beendete zunächst Antonia von der Behrens ihr Plädoyer. Im ersten Teil letzte Woche hatte sie anhand einer überwältigenden Zahl von Einzeltatsachen ein Mosaik zusammengefügt, das die zwei zentralen Thesen ihres Plädoyers belegte: das NSU war von einem Netz von V-Leuten und anderen Informant_innen von Verfassungsschutz- und anderen Behörden umgeben, und der Inlandsgeheimdienst hatte zahlreiche Informationen über die NSU-Mitglieder und deren Aufenthaltsort, hat aber mehrmals unterlassen, diese Informationen weiterzuleiten, hat so die Festnahme von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe verhindert und letztlich weitere Morde ermöglicht.

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13.11.2017 – Protokolle

Wortprotokolle des Plädoyers des GBA jetzt vollständig

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA. Diese wurden – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit nochmals sehr bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

25.07.2017 -1. Tag

26.07.2017 – 2. Tag

27.07.2017 – 3. Tag

31.07.2017 –  4. Tag

01.08.2017 –  5. Tag

31.08.2017 – 6. Tag

01.09.2017 – 7. Tag

12.09.2017 – 8. Tag

01.09.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 7. Tag: vollständige Mitschrift

OStA Weingarten: Herr Vorsitzender, hoher Senat, sehr geehrte Damen und Herren Verfahrensbeteiligte, ich setze jetzt fort mit dem Schlussvortrag zum Angeklagten Holger Gerlach im Tatsächlichen. Herr Vorsitzender, ich gehe davon aus, dass ich die Zeit des ersten Blocks nicht mehr voll ausschöpfen werde. Nach unserer Vorstellung würde die Kollegin Greger sofort im Anschluss fortsetzen.

Ich war stehen geblieben gestern, wegen Schwächlichkeiten in der Stimme, bei der Zusammenfassung von vier Gesichtspunkten, aus denen ich dann für die Bundesanwaltschaft den Schluss gezogen habe, dass jedenfalls in der Kumulation der vorliegenden Erkenntnisse beim Angeklagten Gerlach kein Weg an der konkreten Einsicht vorbei geführt hat, dass sich seine Freunde zusammengeschlossen haben, um zur Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen auch Tötungsdelikte gegen missliebige Mitglieder der Gesellschaft – darunter auch in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Herkunft – unter Verwendung von Schusswaffen zu begehen werden. Die entgegenstehende Einlassung des Angeklagten Gerlach, der dieses Risiko nicht [gesehen haben will, stellt] nichts als eine reine Schutzbehauptung dar. Weiterlesen

31.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 6. Tag: vollständige Mitschrift

Nach kurzem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme wird diese geschlossen.

OStA Weingarten: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hoher Senat,

[Rufe aus dem Publikum: „wir klagen an die Bundesanwaltschaft, Herbert Diemer, Annette Greger, Jochen Weingärtner [sic], wegen der Missachtung der Betroffenen, wegen der Fortführung des institutionellen Rassismus“
– wird mehrmals wiederholt von verschiedenen Personen]

Vorsitzender: Seien Sie ruhig. Wir unterbrechen mal kurz.

[Das Gericht verlässt den Saal. Von oben ist ein Wachtmeister zu hören: „Aufstehen!“ Es fliegen Schnipsel-Flugblätter in den Saal mit den Namen der Angeklagten des NSU-Tribunals.] Weiterlesen

01.08.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 5. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog nun auch den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 01.08.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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