Archiv des Jahres: 2014

17.12.2014

Zum wohl ersten Bombenanschlag des NSU in Nürnberg – und zu theoretischen Grundlagen für das Vorgehen des NSU.

Heute sagte ein Kriminalbeamter des LKA Bayern zu einem Sprengstoffanschlag in Nürnberg im Juni 1999 aus. Dort hatte der türkeistämmige Betreiber einer Gaststätte beim Saubermachen eine Taschenlampe gefunden, die in seinen Händen explodiert war. In der Lampe befand sich ein mit Schwarzpulver gefülltes Metallrohr, das eingesägt worden war, um bei der Explosion zu zersplittern und so besonders schwere Verletzungen zu verursachen – dass solche schweren Verletzungen nicht eintraten, dürfte nur der Tatsache geschuldet sein, dass bei der Explosion die Verschlussstopfen abgesprengt wurden.

Die Polizei hatte sich auch bei diesem Anschlag von der ersten Meldung an darauf festgelegt, ein politischer Hintergrund sei nicht erkennbar. Der Beamte berichtete heute zwar, der Staatsschutz sei eingeschaltet worden, er konnte aber keinerlei Informationen dazu mitteilen, welche Ermittlungen dieser denn angestellt habe. Zudem wurde die Tat als fahrlässige Körperverletzung eingestuft – wie man fahrlässig eine Bombe in eine Taschenlampenattrappe Weiterlesen

16.12.2014

Lügen und Verharmlosen, Teil XII – weitere Vernehmung von Michael Probst

Heute wurde die Vernehmung von Michael Probst, Ex-Ehemann des ehemaligen „Blood & Honour“-Sachsen-Mitglieds Antje Probst, fortgesetzt. Er hatte bei seiner letzten Vernehmung gesagt, er wolle Fragen zu seiner Ex-Frau nicht beantworten, um sie nicht zu belasten – „könnte ja sein, dass sie damit was zu tun hatte“ (s. den Bericht vom 03.12.2014). Heute erschien er mit einem Zeugenbeistand – und beantwortete Fragen zu seiner Frau, versuchte dabei aber, ihre Rolle kleinzureden. Sie habe eine „weibliche Rolle“ gespielt, sei aus „romantischer Verklärtheit“ bei „B&H“ gewesen und habe da wenig zu sagen gehabt. Dass das in Meldungen des V-Mannes Szczepanski ganz anders klang, dass danach Antje Probst die „B&H“-Szene in Richtung Anschläge pushen wollte, wurde Probst vorgehalten – er blieb bei seinen verharmlosenden Behauptungen. Auf Vorhalt musste er diese Aussage allerdings wieder relativieren, gab an, dass seine Ex mindestens einmal Spendengelder weitergeleitet hatte, dass sie ihm gegenüber bei Interna von „B&H“ sehr verschwiegen gewesen sei, dass sie in der Gruppe konspirativ gehandelt habe. Weiterlesen

11.12.2014

Wie der NSU Anschlagsziele ausspähte

Heute wurden zwei Polizeibeamte vernommen. Der erste hatte eine CD mit Bildern, die im Brandschutt der NSU-Wohnung in der Frühlingstraße in Zwickau gefunden wurde, ausgewertet. Darauf war eine Person (sehr wahrscheinlich Uwe Böhnhardt) zu sehen, der mit Fahrrad vor zwei möglichen Anschlagsobjekten in Stuttgart – einem türkischen Grillimbiss und einem Lebensmittelgeschäft – steht. Für einen Beobachter muss das Ganze so ausgesehen haben, als werden hier Urlaubs-Schnappschüsse gemacht, tatsächlich handelte es sich aber augenscheinlich um den Versuch, diese Objekte samt Anfahrts- und Fluchtwegen festzuhalten. Beide Ziele passen genau in das Muster der NSU-Anschläge – kleine, von türkeistämmigen Menschen betriebene Geschäfte und Imbisse in der Nähe von Bahnhöfen bzw. Ausfallstraßen.

Auf den folgenden Fotos ist das Klingelschild der SPD-Geschäftsstelle in Hof/Bayern zu sehen, gefolgt von einem etwa 2 Stunden später aufgenommenen Bild, das Böhnhardt und Zschäpe in einer Wohnung zeigt. Wie die Nebenklage richtig anmerkte, handelt es sich hierbei jedenfalls um ein gewichtiges Indiz für eine Beteiligung Zschäpes an der Ausspähung von Anschlagszielen. Weiterlesen

10.12.2014

Lügen und Verharmlosen XI, mit tatkräftiger Unterstützung der Verteidigung Zschäpe – Weitere Vernehmung von Antje Probst

Heute wurde die Vernehmung des ehemaligen „Blood & Honour“-Mitglieds Antje Probst fortgesetzt. (Zu ihrer ersten Vernehmung s. den Bericht vom 20.11.2014). Sie setzte ihre unerträgliche Verharmlosungsstrategie fort, wollte von den politischen Aktivitäten von „Blood & Honour“ nichts mitbekommen haben, wollte die Vorzeige-Naziband „Skrewdriver“ nur musikalisch und wegen der schönen Balladen verehrt haben, usw. Dabei blieb sie auch auf diverse Nachfragen und Vorhalte aus Publikationen, Zeugenvernehmungen usw., die anderes aussagten.

Insgesamt hat sich die Zeugin das zu erwartende Strafverfahren wegen Falschaussage redlich verdient. Höhepunkt war, dass sie zu Beginn der Vernehmung selbst noch einmal kurz das Thema André Eminger ansprach (s. den Bericht vom 20.11.2014) – aber auch diese Gelegenheit nicht nutzte, ihre offensichtliche Falschaussage vom letzten Mal inhaltlich zu korrigieren.
Die Verteidigung Zschäpe löste dann eine längere Diskussion aus, indem sie eine Frage von Nebenklägervertreter RA Hoffmann beanstandete: Die Zeugin hatte gesagt, die Band „AEG“, in Weiterlesen

09.12.2014

U.a. mehr zu „Blood & Honour“ Sachsen

Am heutigen Tag wurde dargestellt, wie mühselig die Beweisaufnahme manchmal sein muss und kann. Die Verlesung von Ermittlungsberichten zu durchgeführten Untersuchungen auf Fingerabdrücke nahm den gesamten Nachmittag in Anspruch. All diese Beweismittel müssen allerdings formal korrekt eingeführt werden, wenn sie im Urteil Berücksichtigung finden sollen – und inhaltlich waren einige der Feststellungen durchaus wichtig.

Zunächst sagten aber zwei BKA-Ermittler aus, die 2011 den Chef von „Blood and Honour“ Sachsen, Jan Werner, als Beschuldigten vernommen hatten. In der Vernehmung selbst hatte Werner keine Angaben zur Sache gemacht, aber am Rande der Vernehmung in einer Zigarettenpause: Es sei ja bekannt, wer in den 1990ern Waffen für die Nazi-Szene besorgt habe, der habe sich dann im Nachhinein als V-Mann herausgestellt. Er selbst habe ja damals unter ständiger Beobachtung gestanden. Außerdem thematisierte Werner noch kurz seine Bekanntschaft mit Andreas Graupner, ebenfalls Mitglied von „B&H“ Sachsen und der Nazi-Band „Noie Werte“, behauptete aber, aktuell keinen Kontakt mehr zu haben. Weiterlesen

09.-11.12.2014 Vorschau

In der kommenden Woche liegt der Schwerpunkt der Beweisaufnahme zunächst weiterhin auf den Unterstützungshandlungen des Blood and Honour-Netzwerks in Sachsen für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt.

Am Dienstag werden zwei BKA-Beamte ihre Vermerke zu Jan Werner, des angeblichen Chefs der Sektion und einer mit ihm durchgeführten Vernehmung darstellen. Anschließend wird eine zum Generalbundesanwalt abgeordnete Amtsrichterin befragt, die an der in der Schweiz durchgeführten Vernehmung von Hans-Ulrich Müller und seines Freundes zum Kauf der Ceska 83 teilgenommen hat.

Am Mittwoch wird die Vernehmung von Antje Probst fortgeführt, die nach Aussage von Carsten Szczepanski nicht nur als Teil von B&H Sachsen die Unterstützung des Trios mitbeschlossen, sondern auch ihren Ausweis für Zschäpe angeboten hatte und sich seinerzeit für die Durchführung von Anschlägen aussprach.

Im Anschluss wird ein Kriminalpolizist zur Auswertung einer CD befragt, die im Brandschutt des Hauses in der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden wurde. Auf dieser CD wurde ein Ordner mit der Bezeichnung “Killer” gefunden, in dem unter anderem Fotos von Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Juni 2003 in Stuttgart, Ausspähbilder eines Imbisses aber auch weitere “Feindadressen” gefunden wurden. Außerdem beinhaltete der Ordner Bilder und Ausweisvorlagen für ZSchäpe und allerlei persönliche Unterlagen.

Am Donnerstag wird eine BKA Mitarbeiterin ihre Ermittlungen zu den Inhalten auf dieser CD darstellen. Zuletzt wird ein weiterer Polizeibeamter zu einer im Jahr 1996 durchgeführten Befragung von Zschäpe gehört.

03.12.2014

Erster Teil der Vernehmung von V-Mann Carsten Szczepanski

Heute war als Zeuge Carsten Szczepanski geladen, ehemaliger Kader aus der Naziskinhead- und -musikszene und Informant des Verfassungsschutzes Brandenburg. Szczepanski befindet sich seit seiner Enttarnung als V-Mann im Jahr 2000 im Zeugenschutzprogramm, er erschien vor Gericht mit Perücke und mit einer Rechtsanwältin als Zeugenbeistand.

Er behauptete, Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nicht persönlich gekannt zu haben, Kontakte habe er aber zu „Blood & Honour“ Sachsen gehabt, v.a. zu den Eheleuten Probst. Im Gegensatz zu den „B&H“-Zeugen, die ihre Organisation als reine Konzertveranstalter von „Musikfreunden“ darzustellen versuchten, beschrieb Szczepanski „B&H“ zutreffend als „absolute Hardliner – da haben sich Menschen getroffen, die nationalsozialistisch, neonationalsozialistisch drauf waren und die daraus auch keinen Hehl gemacht haben.“

Befragt zu Waffenkäufen, sagte er aus, alle in der Szene hätten damals über Waffen geredet und wollten gerne Waffen haben – konkrete Erkenntnisse wollte er aber nicht haben. Er selbst sei auch nie konkret angesprochen worden – dabei wurde er wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt, zuletzt wegen Waffengeschäften mit weiteren Personen aus dem Umfeld von „B&H“ Sachsen.

Problematisch war, dass der Zeuge keine Erinnerung hatte bzw. haben wollte an jegliche Details zu seinen Berichten über „B&H“ Sachsen, Jan Werner und Antje Probst. Er gab aber an, dem LfV Brandenburg regelmäßig über seine Erkenntnisse berichtet zu haben, er gehe davon aus, dass diese Berichte zutreffend sind.

Die Befragung wurde am Nachmittag nach der Befragung durch den Vorsitzenden und die Verteidigung unterbrochen. Szczepanski muss also noch einmal anreisen und es gibt dann die Gelegenheit, nach der weiteren Vernehmung von Antje Probst und ihrem Ex-Ehemann die sich widersprechenden Angaben gegeneinander zu stellen.

Die Verteidigung Wohlleben stellte im Anschluss noch einen Antrag auf Aufhebung bzw. Aussetzung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten. Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sei nicht mehr zulässig, da einerseits kein dringender Tatverdacht mehr vorliege und andererseits die U-Haft nicht mehr verhältnismäßig sei. Nachvollziehbare Zweifel am dringenden Tatverdacht – den der Senat ja zuletzt mit Beschluss vom 01.07.2017 ausdrücklich bejaht hat – wurden allerdings nicht vorgetragen, insbesondere die Behauptung, die Lieferkette der Ceska sei nicht lückenlos bewiesen, ist falsch. Es ist bekannt, dass die Mordwaffe, die bei den NSU-Mördern gefunden wurde, an den Waffenhändler in der Schweiz geliefert wurde. Es ist ein Lieferweg von der Schweiz nach Thüringen plausibel und nachvollziehbar ermittelt. Und zuletzt hat der Angeklagte Schultze glaubhaft dargestellt, dass er eine Waffe mit Schalldämpfer übernommen und an Wohlleben übergeben hat. Auf dieser Grundlage wurde bislang der dringende Tatverdacht angenommen und es sind auch weiter keine Zweifel hieran ersichtlich.

Die U-Haft, so Wohllebens Verteidigung weiter, sei nicht mehr verhältnismäßig, weil der Senat zu viel Zeit für „überflüssige“ Anträge der Nebenklage verschwende. Da die zuletzt durchgeführte Beweisaufnahme u.a. darauf zielt, festzustellen, ob sich die Szene, in der sich die schweigenden Angeklagten damals aufhielten, offen für Morde und Anschläge gegen MigrantInnen aussprach, ist sie nicht zuletzt auch für die Feststellung des Mordvorsatzes von Wohlleben notwendig, eine Prozessverzögerung stellt sie sicher nicht dar. Die Verteidigung will mit dem Haftantrag anscheinend eine weitere Aufklärung verhindern.

02.12.2014

VS-Informanten: „Leute, nicht die nicht nur berichten, sondern Leute, die etwas tun und dann darüber berichten“

Heute sagten zunächst zwei pensionierte Kriminalbeamte aus der Schweiz aus – die Verteidigung Wohlleben hatte beantragt, sie zu laden. Die Beamten hatten 1996 ein Strafverfahren gegen einen Deutschen geführt, der illegal mit in der Schweiz gekauften Waffen gehandelt hatte. Dabei hatte am Rande auch das Waffengeschäft eine Rolle gespielt, von dem der Schweizer Hans-Ulrich Müller die Mordwaffe Ceska hatte. Wie bereits berichtet, handelt es sich um ziemlich verzweifelte Versuche der Verteidigung, den Weg der Ceska in Frage zu ziehen – heute kam noch hinzu, dass die beiden Beamten gar nicht direkt mit dem Waffengeschäft zu tun hatten.

Nächster Zeuge war der Ex-Mann von Antje Probst, die letzte Woche zu „Blood & Honour“ Sachsen und deren Unterstützung der „Drei“ ausgesagt hat (s. den Bericht vom 20.11.2014).
Auch Probst stellte sich selbst als weitgehend unpolitisch und seine Kontakte zu anderen Kadern, z.B. Jan Werner von „B&H“, als „rein nachbarschaftlich“ dar. Von „politischen Spinnern“ habe er sich immer klar abgegrenzt. Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos habe er gar nicht gekannt, über die Untergetauchten aus Thüringen sei zwar „getratscht“ worden, er wisse aber nicht von wem, das habe ihn auch nie interessiert. Bei der Polizei hatte er noch deutlich mehr Details geschildert – heute versucht er das damit zu erklären, die Polizeibeamten hätten ihn wegen des „hohen Erfolgsdrucks“, der auf ihnen gelastet hätte, „hochsuggestiv“ befragt.
Vergraben in diesen Märchen teilte Probst aber durchaus auch Eindrücke von der Szene mit, die der Wahrheit näher kommen dürften als vieles, was Szene-Zeugen bisher berichtet haben: So beschrieb er etwa die ihm bekannten V-Männer als „Aktiv-Kader“, als „Leute, nicht die nicht nur berichten, sondern Leute, die etwas tun und dann darüber berichten.“ So etwa Thomas Starke: „wo der nicht war, war nichts los“ – was wohl auch für die Unterstützung von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in der ersten Zeit gelten dürfte. Auch die Beschreibung des Auftretens des „Thüringer Heimatschutzes“ als „martialisch“ und „erschreckend“ dürften viele BeobachterInnen des Prozesses teilen.

Über seine Ex-Frau wollte Probst zunächst gar nichts sagen, das sei ihm geraten worden, da seine Aussage sie belasten könnte – „könnte ja sein, dass sie was damit zu tun hatte.“ Das Gericht unterbrach daraufhin seine Unterbrechung, Probst soll in zwei Wochen noch einmal in Begleitung eines Zeugenbeistands erscheinen.

28.11.2014

Offener Brief an den ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily

Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative „Keupstraße ist überall“ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte „Klarstellung“ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen.

Dort heißt es unter anderem:

Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.“ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck ,,terroristischer Hintergrund“ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den ,,islamistischen Terrorismus” bezogen hat.

Die in der „Klarstellung“ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die „Erkenntnisse … [der] Sicherheitsbehörden … deuten auf ein kriminelles Milieu“ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese „Erkenntnisse“ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung „von oben“ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als „terroristische Gewaltkriminalität“, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei „eindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus“ gemeint gewesen. Eine solche „Erklärung“ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein „schwerwiegender Irrtum“ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.

Rechtsanwalt Alkan

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27.11.2014

Ein weiteres sinnloses Befangenheitsgesuch der Verteidigung

Heute erstattete zunächst eine Linguistin vom BKA ihr Gutachten. Sie hatte den NSU-Brief, den die Organisation an andere Nazi-Strukturen geschickt hatte, mit Schreiben von Beate Zschäpe verglichen. Ihr Ergebnis: eine Urheberschaft Zschäpes am NSU-Brief ist möglich, aber nicht sicher.

Im Anschluss sollte ein Polizeibeamter, der in den 1990ern Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben vernommen hatte, aussagen. Er hatte praktisch keine Erinnerung. Als ihm der Vorsitzende Götzl wie üblich die Protokolle der Vernehmungen vorhalten, sie also Absatz für Absatz vorlesen und jeweils fragen wollte, ob dies eine Erinnerung hervorruft, intervenierte die Verteidigung Zschäpe.

Das Ganze mündete dann in einem weiteren Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe, dem sich die Verteidigung Wohlleben anschloss. Der Vorsitzende unterbrach die Verhandlung, über den Befangenheitsantrag wird bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag entschieden – mit dem sicheren Ergebnis, dass er zurückgewiesen wird, da er völlig substanzlos ist.

Offensichtlich will die Verteidigung gegenüber ihrer Mandantin Stärke und Aktivität vortäuschen – vielleicht ein Signal für die kommende Woche, in der ein möglicher Chemnitzer Unterstützer, der damalige Mann der kürzlich vernommenen Antje Probst, und der V-Mann Carsten Szczepanski vernommen werden sollen.