Archiv des Jahres: 2014

17.07.2014

Warten auf Zschäpes Erklärung

Nach dem Abbruch der Hauptverhandlung gestern wird wild spekuliert und vermutet. Zeitungen, die vor kurzem noch die VerteidigerInnen Zschäpes hochgelobt haben, brechen nun den Stab über sie.

Tatsache ist, dass es viele Gründe geben kann, Beate Zschäpe zur Aussageverweigerung zu raten, wie es ihre Verteidigung getan hat. Tatsache ist auch, dass derzeit, nach mehr als einem Jahr Hauptverhandlung und nach dem Haftfortdauerbeschluss zu Ralf Wohlleben, die Stimmung bei Beate Zschäpe an einem Tiefpunkt angelangt sein dürfte: eine Verurteilung wegen aller angeklagten Taten wird immer wahrscheinlicher; sie muss erkennen, dass sie für sehr lange Zeit in Haft bleiben wird.

Vor diesem Hintergrund musste Zschäpe der doppelte Verrat ihres ehemaligen Kameraden und V-Mannes Brandt die Ausweglosigkeit ihrer Situation noch einmal in aller Deutlichkeit vor Augen geführt haben. Immerhin war Brand derjenige, der im Rahmen des THS auch die Jenaer Kameradschaft mit aufgebaut hat. Brandt radikalisierte die Szene, entwickelte militante, gewalttätige Strategien gegen politische Gegner, konspirative Verhaltensweisen, propagierte den bewaffneten Kampf, und all das im Auftrag und mit dem Geld des Verfassungsschutzes. Brandt – mehr als ein Freund, ein Kamerad von Zschäpe und ihren Mittätern – stellt sich nun den Fragen des Gerichts und beschreibt sich als immer legal arbeitenden „nationalen Sozialisten“, der gerne mit der NPD Wahlerfolge erzielt hätte. Sicherlich hätte Zschäpe erwartet, dass ihre VerteidigerInnen diesem Zeugen über den Mund fahren, ihn und den Verfassungsschutz angreifen, bloßstellen. Dass sie dies nicht getan haben, kann gute Gründe haben – Brandt weiß vielleicht viel mehr über Zschäpe, als er bisher im Gerichtssaal mitgeteilt hat –, es kann aber auch Unfähigkeit sein oder schlicht fehlendes Verständnis für die Bedürfnisse ihrer Mandantin.

Der Wunsch Zschäpes nach gänzlich neuen Verteidigern wird sich nicht erfüllen. Möglicherweise wird einer ihrer Verteidiger freiwillig sein Mandat abgeben und Platz für einen neuen Verteidiger machen, der unvorbereitet einspringt. Denkbar ist auch die Beiordnung eines vierten Pflichtverteidigers, denn die bestehende gesetzliche Beschränkung auf drei gilt nur für Wahlverteidiger. Egal wie sich das Gericht entscheidet ist unklar, ob dies eine große Wende in den Prozess bringt, ebenso, ob Beate Zschäpe aussagen wird.

Das OLG hat die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Begründung von Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer VerteidigerInnen bis Freitagnachmittag verlängert. Es ist kaum damit zu rechnen, dass das Gericht eine wesentliche Verzögerung des Prozesses durch diese Angelegenheit hinnehmen wird. Am kommenden Dienstag wird weiterverhandelt.

Weitere Spekulationen verbieten sich zu diesem Zeitpunkt.

16.07.2014

Zschäpe will neue Pflichtverteidiger

Der Prozess wird für heute unterbrochen und erst in der kommenden Woche fortgesetzt, weil die Angeklagte Zschäpe mitgeteilt hat, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre VerteidigerInnen und wolle neue Pflichtverteidiger.

Der Vorsitzende gibt ihr Gelegenheit, dies schriftlich zu begründen

15.07.2014

Tino Brandt – Nazifunktionär im Auftrage des Verfassungsschutz, Teil I

Die gesamte Woche ist für die Vernehmung des ehemaligen führenden Nazifunktionärs, Mitbegründers des Thüringer Heimatschutzes und langjährigen V-Mannes des Thüringer Verfassungsschutzes Tino Brandt vorgesehen. Brandt sitzt seit kurzem in Untersuchungshaft, es wird ihm unter anderem vorgeworfen, junge Männer zur Prostitution angehalten zu haben.

Brandt war bis zu seiner Enttarnung 2001 die maßgebliche Informationsquelle des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Er war, so sagte er heute, zunächst in der Anti-Antifa Ostthüringen Aktiv, aus der später als gemeinsame Organisation der Thüringer Kameradschaften der THS gegründet wurde. Er beschrieb seine Tätigkeit als V-Mann sowie seine Naziaktivitäten sehr vorsichtig, bekräftigte seine nach wie vor vorhandene nationalsozialistische Ideologie, verharmloste aber vor allem die Gewalttätigkeit des THS.

Seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz entstand bei einem einfachen Informationsgespräch. Seine zwei Kontaktpersonen teilten ihm mit, er müsse nicht über Straftaten seiner „Kameraden“ berichten, weil der Verfassungsschutz keine Strafverfolgungsbehörde sei. Sie wollten nur wissen, wer mit wem zusammenarbeite. Auf dieser vereinbarten Basis habe er immer die Wahrheit berichtet. Als das Landesamt ihm vorschreiben wollte, bestimmte politische Funktionen nicht zu übernehmen und bestimmte Aktionen nicht durchzuführen, habe er dies verweigert, ihm sei zwar mit der Beendigung seiner Tätigkeit gedroht worden, das sei aber nie passiert. Der Verfassungsschutz nahm also ganz bewusst in Kauf, dass Brandt als V-Mann keine Angaben über Straftaten der Naziszene berichtete und ermöglichte Brandt ein Doppelspiel, in dem der Aufbau des THS mit Staatsgeldern finanziert wurde und lediglich allgemeine Informationen zu Demonstrationen, Flugblättern und Funktionären mitgeteilt wurden.

100.000 bis 140.000 Euro hätte er vermutlich insgesamt für seine Tätigkeit erhalten. Das Geld sei für politische Betätigung, Transport- und Telefonkosten, Flugblätter, aber auch beispielsweise für Strafbefehle des André Kapke ausgegeben worden. Seine Tätigkeit habe er direkt nach seiner Anwerbung dem NPD-Funktionär Kai Dalek „gemeldet“, von dem wir heute wissen, dass er selbst für den Verfassungsschutz arbeitete. Mit anderen habe er nicht explizit über seine V-Mann-Tätigkeit gesprochen, er habe aber angenommen, dass vielen dies bewusst war, weil er ja beständig Geld in die Arbeit steckte, dass nur vom Amt kommen konnte und nicht aus seiner Arbeit.

Das Trio und die Angeklagten (bis auf den aus Sachsen stammenden André Eminger) kannte er sehr gut aus der gemeinsamen politischen Arbeit. Die „Jenaer“ seien in unterschiedlicher Besetzung zu den THS-Kadersitzungen alle 4 bis 6 Wochen gekommen. Auch Beate Zschäpe habe etwa bei Schulungen zu Germanentum und Nationalsozialismus ein festgefügtes Weltbild gezeigt. Die Kameradschaft Jena sei sehr elitär aufgetreten, habe mehr auf „Klasse“ denn auf „Masse“ gesetzt. Alle hätten ein gefestigtes nationalsozialistisches Weltbild gehabt und seien auch in der Lage gewesen, dies argumentativ zu vertreten. Der NSU entstand als praktisch als Jenaer Sektion des THS und wurde mit Hilfe des V-Mannes Brandt aufgebaut.

Nach dem Abtauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe habe er Pogromly-Spiele verkauft und den Gewinn anfangs über Kapke, später über Schultze an die Drei weitergeleitet. Aus den Kreisen des THS sei von vielen gesammelt worden. Er habe auch Geld vom Landesamt für Verfassungsschutz für die drei erhalten und weitergeleitet, 1000 oder 2000 DM.

Mindestens einmal habe er auch mit Mundlos oder Böhnhardt telefoniert, da diese wissen wollten, wie viel Geld er gesammelt hatte – es bestand der Verdacht, dass Kapke Spenden veruntreut habe. Die Koordination der Kontakte sei dann von Carsten Schultze vorgenommen worden. Selbst in der Illegalität konnten sich die NSU-Mitglieder also auf Brandt verlassen, selbst in der Illegalität wurden sie mit Staatsgeldern finanziert.

Insgesamt wurde deutlich, dass der V-Mann Brandt den THS maßgeblich mit aufbaute, eines der Vorbilder der Jenaer Gruppe war und diese stark beeinflusste.

Die Vernehmung am Mittwoch und Donnerstag wird viele dieser Themen noch ausführlicher erörtern. Es bleibt abzuwarten, ob Brandt bei Details ebenfalls Erinnerungslücken vortäuschen wird oder ob er einmal in seinem V-Mann-Leben „sein Geld wert“ sein wird.

10.07.2014

Thomas Gerlach: frontale Aussageverweigerung

Am heutigen Vormittag wurden verschiedene Zeugen vernommen zur Darstellung des Vater Mundlos, sein Sohn sei erst durch Ralph Wohlleben und André Kapke zum Mitglied einer „Mörderbande“ radikalisiert worden. Zudem sagte ein technischer Mitarbeiter des BKA aus; er hatte Aufnahmen von Überwachungskameras in überfallenen Banken mit den bei Mundlos und Böhnhardt gefundenen Kleidungstücken verglichen und zahlreiche Übereinstimmungen festgestellt.

Die Generalbundesanwaltschaft gab eine Stellungnahme ab, dass sie sich dem Beweisantrag der Nebenklage zur Ideologie des Angeklagten Eminger „nicht entgegenstellt“.

Danach sollte die Vernehmung des Zeugen Thomas Gerlach von letzter Woche fortgesetzt werden. Gleich auf die erste Frage stellte dieser nochmals fest, dass er keine Fragen zu der Organisation Hammerskins beantworten werde. Wohlleben-Verteidiger Klemke sprang ihm gleich bei: ca. 2003 habe es doch ein Ermittlungsverfahren gegen das Chapter Sachsen der Hammerskins wegen des Bildung einer kriminellen Vereinigung, § 129 StGB, gegeben. Er wisse aber nicht, wie dieses ausgegangen sei. Klemke stellte damit in den Raum, dass der Zeuge alle Fragen zu den Hammerskins verweigern dürfte, wenn gegen ihn ein Strafverfahren wegen Mitgliedschaft oder Tätigkeiten bei den Hammerskins geführt wird. Prompt erwiderte der Zeuge Gerlach, er habe damals zwar im Gefängnis gesessen, aber bei ihm habe auch eine Durchsuchung stattgefunden; er wisse nicht, was aus dem Verfahren geworden sei.

Der Vorsitzende brach an dieser Stelle seine Befragung ab und gab das Fragerecht weiter.

Im Folgenden verweigerte Gerlach alle Auskünfte über die Organisation Hammerskins und relevanten Mitstreitern. Einen Antrag der Nebenklage auf Ordnungsmittel zur Erzwingung einer Antwort stellte der Vorsitzende zurück, um zu prüfen, ob noch Strafverfahren gegen den Zeugen geführt werden. Dies hatte der Generalbundesanwalt erstaunlicherweise nicht vorher geklärt.

Am 24.7.2014 soll die Vernehmung fortgesetzt werden, es ist zu erwarten, dass der Zeuge Gerlach bis dahin eine Strategie zur Aussageverweigerung entwickelt hat.

Wenn Gerlach mit seiner offenen Weigerung durchkommt, ist dies ein klares Symbol an alle weiteren Nazizeugen, dass der Senat bereit ist, auf die Aufklärung der politischen und organisatorischen Strukturen, in denen sich der NSU bewegt hat, zu verzichten. Die hier geltend gemachte Weite des Schweigerechts wäre eine klare Sonderregelung für militante Nazis.

09.07.2014

Mühsame Befragung zu Böhnhardt

Zunächst sollte heute Morgen Matthias Dienelt befragt werden, der über insgesamt 7 Jahre Wohnungen für den NSU angemietet hatte, zunächst in der Polenzstraße, später in der Frühlingsstraße. Gegen Dienelt läuft immer noch ein Strafverfahren wegen Unterstützung des NSU, insofern verweigerte er erwartungsgemäß die Aussage.

Daher wurde in direktem Anschluss ein Polizeibeamter aus Chemnitz befragt, der Dienelt kurz nach dem Brand in der Frühlingsstraße vernommen hatte. Dieser hatte damals angegeben, über seinen Freund André Eminger einen Max Florian B. kennengelernt zu haben und für diesen nacheinander die beiden Wohnungen angemietet zu haben. B. habe ihm gesagt, er könne wegen Schulden keinen Mietvertrag unterschreiben. In beiden Wohnungen habe er ein Zimmer gehabt, aber nur selten dort geschlafen. Zuletzt habe er etliche Monate nicht mehr in der Frühlingsstraße geschlafen.

Zutreffend hatte Dienelt Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt als Lise, Mac und Gerry beschrieben. Seine sonstige Geschichte ist wenig glaubhaft, so dass seine Aussageverweigerung konsequent ist. Es spricht vielmehr alles dafür, dass Dienelt sehr genau wusste, für wen und warum er die Wohnung anmietete. Dienelt war zusammen mit André Eminger in ihrer Heimatstadt Johanngeorgenstadt auch politisch in der Naziszene aktiv.

Danach wurde der Bruder von Uwe Böhnhardt vernommen. Dieser beschrieb sein nicht besonders enges Verhältnis zu seinem Bruder, dessen Identifikation mit der Naziszene und schließlich sein Abtauchen. En wirklich enges Verhältnis hatte offensichtlich nur während der Kindheit bestanden, später nahm er den Nazi-Bruder in SA-Uniform eher als Belastung für das eigene Leben wahr.

Die Nebenklage stellte anschließend einen umfangreichen Beweisantrag zur Verbindung von André Eminger zu den sogenannten Hammerskins, einer Organisation, die wie „Blood and Honour“ mittels Musik und Konzerten Naziideologie und Terrorkonzepte propagiert. Eminger hatte gemeinsam mit seinem Bruder Maik eine Gruppe „Weisse Bruderschaft Erzgebirge“ aufgebaut, die ideologisch und personell eng mit den Hammerskins verbunden war und die die von amerikanischen Naziterroristen in ihren „14 Words“ aufgestellte Forderung „We must secure the existence of our people and a future for White children.“(Wir müssen die Existenz unseres Volkes und die Zukunft für die weißen Kinder sichern.) als quasi-religiöse Losung verbreitet.

08.07.2014

Rechts-Anwalt Jauch: Mandatsverhältnisse zu allen Beteiligten?

Im ersten Teil des Verhandlungstages berichteten drei Zeugen, die das Wohnmobil, die der NSU für den Mordanschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn benutzt hatten, nach diesen gemietet hatten. Die Zeugen erhielten das Fahrzeug am Tag nach der Tat verspätet, weil es am Abend des Tattages erst gegen 22 Uhr zurückgegeben worden war und sich deswegen die Grundreinigung und Herausgabe verzögerte.

Eine weitere Zeugin berichtete, dass sie am Samstag oder Sonntag nach dem Überfall auf die Bank in Eisenach und dem Tod von Mundlos und Böhnhardt Beate Zschäpe in Eisenach gesehen habe. Diese sei ihr aufgefallen, weil sie „wie unter Schock“ durch die Stadt gelaufen sei.
Ansonsten setzte die Bundesanwaltschaft ihre Bestrebungen fort, alle Beweisanträge zu torpedieren, die zu weiterer Aufklärung beitragen könnten. Diesmal ging es um Beweisanträge der Nebenklagevertretung der Opfer des Bombenanschlages in der Kölner Probsteigasse, die einen Kölner Neonazi betreffen, der sehr große Ähnlichkeit mit dem Phantombild aufweist, das nach den Angaben des Ladenbesitzers gefertigt wurde. Wie so oft zuvor beantragte die GBA auch hier, den Antrag abzuweisen.

Der Antrag der Nebenklage, auf eine Herabstufung von Geheimakten des Thüringer Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hinzuwirken mit dem Ziel, dass diese in öffentlicher Hautverhandlung vorgehalten werden können, widersprach die Generalbundesanwaltschaft ebenfalls. Die andauernden Versuche, selbst Aktenmaterial, das bereits vorliegt, aus der Hauptverhandlung herauszuhalten, belegen eine starke Verunsicherung der Bundesanwaltschaft. Dies wird auch dadurch deutlich, dass sie sich weigert, ihre schriftlich vorliegenden Stellungnahmen herauszugeben, so dass bei Entgegnungen immer nur die Mitschriften der Verfahrensbeteiligten benutzt werden können – damit wird eine Auseinandersetzung mit den Argumenten des GBA erschwert. Offensichtlich will man sich nicht an den eigenen Argumenten festhalten lassen.

Den gesamten Nachmittag über wurde der Thüringer Nazianwalt Thomas Jauch vernommen. Dieser gab an, in der Vergangenheit bereits alle Angeklagten vertreten zu haben, wobei er sich auf seins Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber seinen früheren Mandanten berief. Als die Angeklagten Gerlach und Schultze ihn daraufhin von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung ihnen gegenüber befreiten, konnte er sich – natürlich – an nichts mehr erinnern. Erinnerungslücken wies er auch auf bezüglich des Mieters seines Grundstückes, auf dem in den Jahren 1998 bis 2002 Nazikonzerte durchgeführt wurden, angeblich auch um Spenden für die Untergetauchten zu sammeln.

Auf Fragen zu einem Interview mit dem Focus, in dem er angegeben haben soll, Zschäpe habe ihn beauftragt und einen Vorschuss bezahlt, verweigerte Jauch die Antwort. Zumindest an einer Stelle gab er offensichtlich wahrheitswidrig an, den Begriff Thüringer Heimatschutz erst im Jahr 2006 oder 2007 zum ersten Mal gehört zu haben. Nach Mitteilung des Thüringer Verfassungsschutzes hatten ihn die THS-Funktionäre Kapke und Brehme bereits 2000 wegen eines möglichen THS-Verbotes aufgesucht.

03.07.2014

Keine Zweifel an Schuld des Ralf Wohlleben erkennbar

Der Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben wurde mit einem Beschluss abgelehnt, der die Klarheit des Haftfortdauerbeschlusses des Senats um den Vorsitzenden Götzl noch unterstreicht: Drei weitere Richter des OLG München stellten fest, es könne keine Befangenheit darstellen, wenn der Senat nach vorläufiger Prüfung des Ermittlungsergebnisses keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten habe und dies in einem Haftfortdauerbeschluss auch so darstelle. Und der Senat hatte eben keine Zweifel daran, dass Ralf Wohlleben bei seinen Bemühungen um die Lieferung der Ceska in dem Bewusstsein handelte, dass mit dieser Waffe Morde begangen werden sollten. Und wenn dies für Wohlleben galt, dann kann auch am Mordvorsatz von Beate Zschäpe kein Zweifel bestehen.

Als Zeugin war dann zunächst die Ehefrau des Angeklagten Wohlleben geladen. Sie verweigerte die Aussage.

Danach wurde ein weiterer Vernehmungsbeamter des Chemnitzer Blood and Honour-Aktivisten und V-Mannes Starke befragt. Eine zusammenfassende Bewertung dieser Aussage wird nach der Vernehmung des letzten Vernehmungsbeamten am 30. Juli erfolgen.

Zum Abschluss wurde ein Dortmunder Beamter des polizeilichen Staatsschutzes vernommen, der eine Tatzeugin befragt hatte. Diese hatte in ihren insgesamt etwas widersprüchlichen Angaben auch eindeutig auf „Rechtsradikale“ als mögliche Täter hingewiesen. Weil die Zeugin allerdings die Tatverdächtigen als „Nazis“ oder „Junkies“ beschrieben hatte, und auch der jetzt vernommene Polizeibeamte diese Aussage nicht hinterfragte, blieb der Hinweis unbeachtet. Der Polizeibeamte, dessen Einsatzgebiet ansonsten der „Bereich Türken/Kurden“ ist, konnte auch heute keinen beitrag zur Aufklärung leisten.

02.07.2014

„Kann ich mich nicht dran erinnern …“ – zweite Vernehmung von Enrico Theile

Fortgesetzt wurde heute die Vernehmung von Polizeibeamten, die den nunmehr die Aussage verweigernden Chemnitzer Blood and Honour-Aktivisten und V-Mann Thomas Starke befragt hatten. Der heute anwesende BKA Beamte schilderte vollständig die Befragung vom 11.4.2011. Erneut wurde deutlich, dass das Trio in erheblichem Umfang Unterstützung durch das „Blood and Honour“-Netzwerk erhielt und in der gesamten Zeit des Kontaktes zu Starke geschlossen auftrat.

Danach wurde die Vernehmung des Zeugen Enrico Theile fortgesetzt, der in den Verkauf der Ceska aus der Schweiz nach Thüringen eingebunden gewesen sein soll. Theile war und ist ein enger Freund des Schweizers Hans Peter Müller, der in der vergangenen Woche in der Schweiz vernommen wurde. Theile, der offensichtlich dem schwerkriminellen Milieu Thüringens entstammt und unter anderem zweimal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt wurde, war bereits durch den Vorsitzenden befragt worden. Dieser hatte heute, genau wie die Bundesanwaltschaft, zunächst kaum Interesse an der Befragung. Theile beantwortete fast alle Fragen der Nebenklage mit den Worten „Kann mich nicht daran erinnern“, wollte ganz offensichtlich die Fragen einfach nicht beantworten. Der Vorsitzende Richter und die Bundesanwaltschaft tolerierten diese Form der Aussageverweigerung, bis die Befragung durch die Nebenklage beendet war.

Danach nutzten sie allerdings ihre Chance, dafür zu sorgen, dass gegen Theile ein Strafverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird. Mit einem Protokollantrag der Generalbundesanwaltschaft wurden die unglaubwürdigsten Antworten Theiles festgehalten. Aus Sicht der Nebenklage ist sehr wahrscheinlich, dass er hierfür verurteilt werden wird. Alles andere als eine Haftstrafe würde bei seinen Vorbelastungen überraschen.

01.07.2014

OLG München: Beweisaufnahme hat die Vorwürfe gegen Ralf Wohlleben bestätigt

Die Hauptverhandlung begann heute erneut mit langwierigen Unterbrechungen und einem Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben gegen den gesamten Senat. Der Antrag war eine eher verzweifelte Reaktion auf einen Haftfortdauerbeschluss des Senats vom 25. Juni, der der Verteidigung am vergangenen Freitag zugestellt wurde. Die Verteidigung hatte die Aufhebung bzw. Aussetzung des Haftbefehls gegen Wohlleben beantragt. In seinem Beschluss stellt das Gericht nun ziemlich klar dar, dass sich nach vorläufiger Bewertung der bislang erfolgten Beweisaufnahme der Anklagevorwurf gegen Wohlleben – Beihilfe zu neun Fällen des Mordes – in vollem Umfang bestätigt hat. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot oder andere Umstände, die zur Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls führen müssten, seien ebenfalls nicht ersichtlich.

Das Gericht entschied auch, weiter zu verhandeln und nicht zu unterbrechen, bis über den Befangenheitsantrag entschieden ist. An der Entscheidung über den Befangenheitsantrag dürfen die abgelehnten Richter nicht beteiligt sein. Insoweit könnte sich der Antrag der Verteidigung Wohlleben in einen Bumerang verwandeln: Denn es steht zu erwarten, dass das Ergebnis eine weitere Entscheidung durch weitere Richter des Oberlandesgerichts sein wird, die den Beschluss des Senats jedenfalls moralisch stärkt. Ob Wohlleben auch das ihm mögliche Rechtsmittel einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen wird, ist bislang unklar. Immerhin birgt ein solcher Schritt die Gefahr, dass ein Senat des höchsten Strafgerichts die Bewertung des OLG bestätigt und damit endgültig festschreibt.

Der Beschluss zeigt nicht nur Wohlleben, dass die Aktivitäten seiner Verteidiger bislang keinerlei Wirkung beim Senat bewirkt haben, er macht auch deutlich, dass auch die immer wieder geäußerten Zweifel der Verteidigung Zschäpe an den gegen ihre Mandantin vorgebrachten Beweisen letztlich Schall und Rauch bleiben dürften. Der Senat geht mit leichter Hand über die von der Verteidigung Wohlleben vorgebrachten Zweifel hinweg, so dass leicht vorstellbar wird, dass auch die von ihrer Verteidigung vorgebrachten Zweifel an einer (Mit-)Täterschaft von Beate Zschäpe als wenig überzeugend verworfen werden.

Nach der Mittagspause wurde der eigentlich für den gesamten Tag eingeplante Zeuge Thomas Gerlach vernommen, eine der zentralen Figuren der Thüringer Naziszene und auch bundesweit und international bedeutsam, insbesondere wegen seiner Bedeutung im Netzwerk der Hammerskins.

Gerlach versuchte, sich nach dem hier im Prozess immer wiederkehrenden Motto „Leugnen und Verharmlosen“ herauszureden. Seit zwei Jahren sei er nicht mehr aktiv, habe aber seine Gesinnung nicht aufgegeben. Seit einer mehrjährigen Haftstrafe habe er erkannt, dass Gewalt kein Mittel im politischen Kampf sei, das habe auch die gesamte Kameradschafts- und NPD-Szene, insbesondere der Angeklagte Wohlleben, so vertreten. Mit Wohlleben und Kapke habe er seit Anfang 2000 viel zusammengearbeitet, beim Aufbau von überregionalen Netzwerken wie dem Freien Netz, bei verschiedenen Kampagnen und dem sog. „Fest der Völker“. Über dieses habe er viele internationale Kontakte aufgebaut, in der Schweiz, nach Portugal und in andere Länder. Es war deutlich spürbar, dass auch der Vorsitzende die verharmlosende Darstellung des Aufbaus bundesweiter Nazinetzwerke durchschaute.

Verräterisch war, wenn Thomas Gerlach – der übrigens mit dem Angeklagten Holger Gerlach nicht verwandt ist – von „Kameradschaften und Aktionsgruppen“ sprach, ein Begriff, der vor allem in Zusammenhang mit dem Aufbau eines „führerlosen“ militärischen Widerstandes benutzt wird, wie er von amerikanischen Nazis entwickelt und von „Blood and Honour“ und den Hammerskins verwendet wird.

Bei den Hammerskins wurde auch deutlich, dass der Zeuge Gerlach nicht nur Leugnen und Verharmlosen will: gefragt nach seiner Mitgliedschaft in dieser Organisation, wie sie von der Zeugin Mandy Struck beschrieben wurde, mit der er früher eine Beziehung hatte, teilte Gerlach mit, er werde solche Fragen nicht beantworten. Hierbei blieb er auch nach eindeutiger Belehrung durch den Vorsitzenden, dass hierfür Ordnungsgeld und Ordnungshaft verhängt werden könnten. Sein „an sich selbst gestelltes Wertegefühl“ würde ihm verbieten, zu den Hammerskins Angaben zu machen.

Der Vorsitzende Richter Götzl verzichtete an dieser Stelle darauf, Ordnungsmittel zu verhängen, und unterbrach die Vernehmung kurz nach 16 Uhr, weil noch Fragen zu anderen Themen, zu denen Gerlach bislang ausssagebereit war, offen sind. Der Zeuge „Ace“ Gerlach wird also erneut nach München reisen und dann ggf. beweisen müssen, ob er bereit ist, für sein „an sich selbst gestelltes Wertegefühl“ in Ordnungshaft zu gehen.

04.06.2014

Die Bombe in der Probsteigasse – „Jetzt erst recht!“

Heute sagte die junge Frau aus, die als 19-Jährige durch die Bombe im Lebensmittelladen in der Kölner Probsteigasse schwer verletzt wurde. Ein Polizeibeamter, der sie nach dem Anschlag im Krankenhaus gesehen hatte, erzählte, sichtlich sehr berührt, er könne immer noch nicht in Worten beschreiben, wie sie ausgesehen habe. In seinem Leben als Kriminalbeamter habe er viel Leid und Elend gesehen, dieser Anblick habe alles überstiegen.

Die junge Frau wurde in ein künstliches Koma versetzt, wochenlang künstlich beatmet. Ihre Trommelfelle sind geschädigt. Zahlreiche weitere Operationen waren notwendig, um Holzsplitter, die durch die Explosion in den Kieferbereich eingedrungen waren, zu entfernen, die Narben im Gesicht sind bis heute sichtbar.

Die Zeugin selbst hinterließ einen bleibenden Eindruck. Eine aufrechte, klare Frau, sie hat nach ihrer Genesung die Schule und ein Studium und Ausbildung als Ärztin abgeschlossen. Mit klaren Worten schilderte sie präzise den Ablauf, ihre Verletzungen, aber auch ihre Wahrnehmungen von der Polizeiarbeit vor und nach der Selbstbekennung des NSU. Sie beschrieb, wie sie die Explosion selbst und alle Details ihrer Verletzung sowie des Transportes ins Krankenhaus mitbekommen hatte, die gesamte Zeit bei vollem Bewusstsein.

Erst deutlich später bekam sie etwas von der polizeilichen Ermittlung mit. Die Polizei schloss eine politische Motivation aus, die Familie hatte ja über Nazis nachgedacht, die Polizei ging dagegen von einer unmotivierten Tat eines Einzeltäters aus. Die Familie sei damals naiv gewesen und habe leider keine Anwälte eingeschaltet, deshalb auch keine Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten. Sie sei geschockt darüber, wie sich aus heutiger Sicht die polizeiliche Arbeit darstellt.

Nach der Selbstbekennung des NSU wurde sie erneut polizeilich vernommen, äußerte Befürchtungen einer Bedrohung durch Nazis – die Antwort der Polizei beschränkte sich darauf, dafür gäbe es „keine Anhaltspunkte“. Daraufhin hatte sie kein Vertrauen mehr und beauftragte eine Rechtsanwältin.

Die Zeugin zeigte sich schockiert, durch diese Tat „zu wissen, es gibt Menschen, die dich wegen deiner Herkunft so angreifen, obwohl wir ja alle akademische Abschlüsse haben, und dann zu erleben, was denen der Erhalt der deutschen Nation wert ist“.

Auf die Frage, ob sie überlegt hätte, als Konsequenz des Bombenanschlages Deutschland zu verlassen, antwortete die Zeugin: „Als das Bekennervideo veröffentlicht wurde und klar wurde, dass ich wegen meiner Herkunft so angegriffen wurde, war natürlich die erste Frage, ‚was soll ich hier noch?‘ Ich bin ja ein Muster an Integration, und wenn man sogar Leute wie mich so bekämpft… Andererseits war das ja das, was die wollten, und ich dachte, ‚jetzt erst recht!‘“