Archiv des Autors: admin

14.12.2017

Plädoyers der Nebenklage, v.a. zur Einlassung Zschäpes und zu André und Susan Eminger.

Heute setzte Rechtsanwalt Eberhard Reinecke das gestern von seinem Kollegen Schön begonnene Plädoyer zum Nagelbombenanschlag in der Keupstraße fort. Leider konnte sein Plädoyer heute nicht beendet werden, da der Angeklagte Wohlleben angab, an Kopfschmerzen zu leiden.

Reinecke wandte sich zunächst den Verfahren gegen die Unterstützer des NSU zu und äußerte die Befürchtung, dass aus diesen nichts folgen wird. Insbesondere wandte er sich den zahlreichen lügenden Szene-Zeugen zu und zeigte an mehreren Beispielen, warum es leicht wäre, diesen konkrete Falschaussagen nachzuweisen. Mit Blick auf die zahlreichen offenen Fragen appellierte Eberhard Reinecke, wie zuvor Edith Lunnebach, an den Senat, „unbequem“ zu sein und insbesondere im Urteil auch auszusprechen, was alles nicht aufgeklärt wurde.  Weiterlesen

13.12.2017

Weitere Plädoyers der Nebenklage zur Keupstraße und zum Mord in Heilbronn

Heute folgten weitere Plädoyers zur Keupstraße sowie zum Mord an Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an ihrem Kollegen Martin A. in Heilbronn.

Zunächst setzte Alexander Hoffmann sein letzte Woche begonnenes Plädoyer zur Ideologie des NSU und seiner Unterstützernetzwerke fort.

Hoffmann erläuterte, dass die nach außen hin unterschiedlich wirkenden politischen Organisationen, von der Sektion Jena des Thüringer Heimatschutzes, der Kameradschaft Jena, deren Mitglieder im SA-Look auftraten, über die spießig wirkende NPD, deren Anhänger lange als „Scheitel“ in Anspielung auf „Seitenscheitel“ bezeichnet wurden, bis zu Blood and Honour, deren Anhänger subkulturell geprägt und tätowiert sind, im Kern die gleiche Ideologie verbindet: Weiterlesen

12.12.2017

Nebenklage Taşköprü: zwei starke Plädoyers und eine aberwitzige Verteidigungsrede

Heute Vormittag plädierten für die Familie des 2001 in Hamburg vom NSU ermordeten Süleyman Taşköprü zunächst Rechtsanwalt Andreas Thiel und Rechtsanwältin Gül Pinar.

Andreas Thiel zeigte in seinem bewegenden Plädoyer noch einmal das unermessliche Leid auf, das der Tod des Bruders, Sohnes und Vaters – die Tochter Süleyman Taşköprüs war zum Tatzeitpunkt 2 Jahre alt – für die Familie bedeutet. Er zitierte die Worte des Vaters, der den sterbenden Sohn im Laden gefunden hatte und sich Vorwürfe machte, weil er selbst kurz zuvor den Laden verlassen hatte, um Oliven zu kaufen: „Ich habe ihn auf meinen Schoß genommen, am Gesicht berührt, er wollte etwas sagen, aber er konnte es nicht. Ich wollte erste Hilfe leisten, aber ich konnte es nicht“ Und weiter: „Wenn ich gewusst hätte, dass das die Mörder waren, wäre ich hingegangen, egal was mir passiert wäre.“ Weiterlesen

06.12.2017

Weitere Plädoyers der Nebenklage: u.a. zu Andreas Temme

Heute plädierten zunächst die Vertreter_innen der Familie Yozgat sowie die Eltern von Halit Yozgat persönlich.

Rechtsanwalt Alexander Kienzle befasste sich in seinem Plädoyer ausführlich mit der Rolle des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme, der während des Mordes an Halit Yozgat im Internetcafé saß und behauptet, den Mord weder wahrgenommen noch später die Leiche von Halit Yozgat gesehen zu haben. Er verwies u.a. darauf, dass Temme einige Wochen vor der Tat mit Ermittlungen zu der damals als „Dönermorde“ bekannten Serie beauftragt worden war. Weiter stellte Kienzle ausführlich die umfassenden Blockadebemühungen des Verfassungsschutzes gegenüber den Mordermittlern dar, die seitens des Landesamtes mit dem Argument des Quellenschutzes begründet wurden, auf der anderen Seite stünde ja nur ein Tötungsdelikt. Weiterlesen

05.12.2017

Weitere Plädoyers der Nebenklage

Heute beendete zunächst Antonia von der Behrens ihr Plädoyer. Im ersten Teil letzte Woche hatte sie anhand einer überwältigenden Zahl von Einzeltatsachen ein Mosaik zusammengefügt, das die zwei zentralen Thesen ihres Plädoyers belegte: das NSU war von einem Netz von V-Leuten und anderen Informant_innen von Verfassungsschutz- und anderen Behörden umgeben, und der Inlandsgeheimdienst hatte zahlreiche Informationen über die NSU-Mitglieder und deren Aufenthaltsort, hat aber mehrmals unterlassen, diese Informationen weiterzuleiten, hat so die Festnahme von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe verhindert und letztlich weitere Morde ermöglicht.

Weiterlesen

29.11.2017

Staatliches Mitverschulden bis hin zur Kollusion

Am heutigen Verhandlungstag erfolgte das Plädoyer von Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, die den jüngsten Sohn von Mehmet Kubaşık vertritt. Die Nebenklägerinnen Elif und Gamze Kubaşık waren erneut angereist, um auch dieses Plädoyer zu hören.

Rechtsanwältin von der Behrens beschäftigte sich zunächst mit der Frage, was die Inlandsgeheimdienste in den verschiedenen Phasen des hier zu Grunde zu legenden Geschehens, zwischen den frühen 1990er-Jahren und November 2011, über Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe und den NSU wussten und wie groß das Netz von Mitwissern um den NSU war, aus dem Wissen nach außen dringen konnte.

Obwohl das Plädoyer am heutigen Tage kein einziges Mal durch eine Beanstandung unterbrochen wurde, kann es erst am nächsten Dienstag beendet werden. Weiterlesen

28.11.2017

Beginn der Plädoyers zur Keupstraße: „‘Aktion Dönerspieß‘ und ‚Dönermorde‘ gehen nicht nur sprachlich Hand in Hand!“

Heute waren der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße und die nachfolgenden, von Betroffenen als „Bombe nach der Bombe“ bezeichneten polizeilichen Ermittlungen Thema der Plädoyers und Erklärungen der Nebenklage.

Rechtsanwalt Stephan Kuhn begann mit einer umfangreichen Darstellung sowohl der mörderischen Wirkung der Bombe als auch der von Anfang an gegen die Geschädigten in der Keupstraße gerichteten Ermittlungen. Er stellte vor allem auch dar, dass diese Ausrichtung der Ermittlungen nicht nur gegen die ausdrücklichen Hinweise der Geschädigten, es müsse sich um Nazis oder Ausländerhasser handeln, sondern auch gegen alle bekannten Beweismittel und sogar die Erkenntnisse aus einer operativen Fallanalyse verstießen.  Weiterlesen

23.11.2017

Weiteres Plädoyer der Nebenklage: Zum politischen Kontext des NSU

Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle stellte sich mit seinem heutigen Plädoyer gegen die Tendenz im NSU-Verfahren, den NSU von den zeitgeschichtlichen Umständen, in denen er sich entwickelte, und von der Thüringer und bundesdeutschen Neonazi-Szene abzukoppeln und zu entkontextualisieren.

Er kündigte an: „Ich werde zunächst die gesellschaftliche Situation Anfang der 1990er Jahre in Erinnerung rufen, kurz auf einzelne biografische Eckpunkte der Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt sowie der Angeklagten eingehen, die Entwicklung der extrem rechten Szene in Thüringen nachzeichnen, deren Ideologie und Handlungskonzepte darstellen und daran aufzeigen, dass der NSU nicht als mörderisches Projekt einiger Weniger, die abgeschottet von der Szene agierten, sondern als logisches Produkt der in der Szene diskutierten Konzepte zu verstehen ist.“ Weiterlesen

22.11.2017

Weitere Plädoyers der Nebenklage. Insbesondere: Gamze Kubaşik wendet sich an Zschäpe

Der Antrag, das Gericht möge auf die Ablösung von Anklagevertreter Weingarten hinwirken, wurde erwartungsgemäß abgelehnt. So konnten die Plädoyers der Familie Kubaşik und ihrer Vertreter_innen fortgesetzt werden.

Zunächst führte Rechtsanwalt Carsten Ilius aus, warum die Nichtermittlungen in Richtung Dortmundes Nazi-Szene so unverständlich und unverantwortlich waren – weil es dort nämlich eine breite, gut vernetzte und extrem militante Szene aus dem Umfeld von „Blood and Honour“ und „Combat 18“ gab und es aus verschiedenen Gründen naheliegt, dass Personen aus dieser Szene in die Vorbereitung des Mordes eingebunden waren. Beweisanträge der Nebenklage hierzu waren allesamt abgelehnt worden. Weiterlesen

21.11.2017

Erneute Störmanöver der Verteidigung – aber auch eindrucksvolle und berührende Plädoyers

Heute führte zunächst Mehmet Daimagüler sein Plädoyer für die Angehörigen von Abdurrahim Özudoğru und Ismail Yaşar fort. Es folgten Elif Kubaşık, die Witwe von Mehmet Kubaşık, und ihr Anwalt Carsten Ilius, die den Beginn eines „Blocks“ aufeinander abgestimmter Plädoyers markierten (zu dem auch unsere eigenen Plädoyers gehören werden).

Erneut versuchte die Verteidigung, die Plädoyers der Nebenklage zu stören – im Wesentlichen mit derselben falschen Argumentation, die das Gericht schon letzte Woche deutlich abgelehnt hatte. Sie war damit nicht erfolgreich. Der Verteidigung geht es erkennbar darum, die Plädoyers der Nebenklage zu stören und die Aufmerksamkeit von deren wichtigen und emotional berührenden Inhalten abzulenken. Weiterlesen