Archiv des Jahres: 2014

04.09.2014

Zu den Ermittlungen gegen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in Jena und zur Durchsuchung am 26.01.1998

Der Thüringische Staatsschutzbeamte Dressler, der von 1997 bis 2001 als Leiter der EG Tex u.a. wegen mehrere Bombenattrappen gegen Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt und andere Mitglieder der Kameradschaft ermittelte, sollte eigentlich nur eine Stunde lang vernommen werden, um danach die Vernehmung des Chemnitzer Thomas Rothe (29.07.2014) fortzusetzen. Die Vernehmung Dresslers dauerte aber bis nach 16 Uhr, Rothe wurde erneut unverrichteter Dinge nach Hause geschickt.

Dressler übernahm die Ermittlungen der vorher bestehenden SoKo Rex zu den verschiedenen Bomben- und Briefbombenattrappen und machte diese zur Grundlage der Arbeit seiner EG Tex. Hatte die SoKo Rex noch den Auftrag gehabt, neben konkreten Straftaten auch die Struktur der militanten rechten Szene aufzuklären, wurde diese Aufgabe mit der EG Tex ersatzlos gestrichen.

Der Tatverdacht richtete sich auf Grund der eindeutigen politischen Ausrichtung der Taten und diverser konkreter Indizien gegen Mitglieder der Kameradschaft Jena. Die EG Tex regte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, auch den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufzunehmen, das wurde aber abgelehnt.

Die Ermittlungsgruppe sei davon ausgegangen, dass die Täter eine geheime Werkstatt hatten. Daher sollte Uwe Böhnhardt observiert werden, um diese Werkstatt zu finden. Das LKA konnte aber nur für drei Tage Beamte für eine Observation stellen, die folglich nichts ergab. Es stellte sich aber heraus, dass auch das Landesamt für Verfassungsschutz Böhnhardt observierte. Dressler fragte dort an und bat um weitere Observation und um Übergabe gerichtsverwertbare Ergebnisse. Tatsächlich lieferte das Landesamt später einen entsprechenden Bericht und benannte die Garage, klassifizierte diesen aber als geheim und ließ sich hiervon auch auf Bitten Dresslers nicht abbringen. Der legte den Bericht zur Seite und schrieb einen Vermerk, in dem er diese Erkenntnisse als polizeieigene darstellte. Auf dieser Basis erging dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Garage.

Die Durchsuchung selbst war extrem schlecht vorbereitet. Dressler als Ermittlungsleiter war auf einer Fortbildung. Der zuständige Staatsanwalt hatte angeordnet, keinerlei strafprozessuale Handlungen ohne seine Genehmigung vorzunehmen, war dann aber am Durchsuchungstag nicht erreichbar, auch sein Stellvertreter zunächst nicht. Die durchsuchenden Beamten hatten nicht einmal Werkzeug zum Aufbrechen eines Vorhängeschlosses dabei und mussten die Feuerwehr zur Hilfe rufen. Insofern war es nicht verwunderlich, dass die Garage bei der Wohnung Böhnhardt früher als die Bombenwerkstatt durchsucht wurde. In dieser Garage stand Böhnhardts Pkw, mit dem dieser ungehindert wegfuhr. Die Beamten warteten dann in aller Seelenruhe auf die Feuerwehr, die die zweite Garage öffnete, in der Bomben und Bombenbaumaterial sowie diverse Nazi-Zeitschriften, viele davon von Zschäpe abonniert, und weitere Papiere wie etwa Adresslisten gefunden wurden.

Auf dieser Grundlage wurden am 28.01.1998 Haftbefehle erlassen, nach den drei Geflohenen gefahndet. Diese Fahndung blieb bekanntermaßen erfolglos, obwohl Informationen über den Aufenthalt der Drei in Chemnitz vorlagen. Die umfangreiche Adressenliste aus der Garage wurde nicht für die Ermittlungen genutzt, weil das BKA sie als „nicht verfahrensrelevant“ eingestuft hatte.

Sehr misstrauisch macht, dass der Verfassungsschutz auf der Geheimhaltung des Berichts über die Observation Böhnhardts und die Entdeckung der Garage bestand, obwohl Dressler mehrfach eindringlich um Herabstufung bat – welches besondere Geheimhaltungsinteresse sollte an den Ergebnissen einer Observation bestehen? Hinzu kommt, dass das Gelände, auf dem sich die Garage befand, umzäunt und schwer einsichtig war, so dass eine Identifizierung der Garage nur anhand einer Observation schwer möglich erscheint. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass es sich in Wirklichkeit nicht um Ergebnisse einer Observation, sondern um Angaben eines V-Mannes aus dem direkten Umfeld der „Drei“ handelte. Der Zeuge wollte diese Möglichkeit nicht bestätigen, konnte sich aber auch keinen Reim auf das Verhalten des Verfassungsschutzes machen.

Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben widersprachen der Verwertung der Aussage des Zeugen zu den sichergestellten Beweismitteln, weil der Beamte die geheimen Informationen des Landesamtes als sein eigenes Wissen ausgegeben hatte.

06.08.2014

Zum Mord an Halit Yozgat: Massive Behinderung der Ermittlungen durch den Verfassungsschutz. Und: Temme wusste mehr, als er zugibt.

Am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause des Gerichts wurden auf Antrag der Nebenklage Yozgat zwei Kriminalbeamte aus Kassel zu den Ermittlungen im Mordfall Yozgat vernommen.

Aus den beiden Aussagen ergab sich zum einen eindeutig, dass der Verfassungsschutz die Ermittlungsarbeit der Polizei massiv behinderte. Insbesondere ging es um die V-Leute des VS-Mitarbeiters Temme, der am Tatort gewesen war und gegen den damals wegen Mordes ermittelt wurde. Die Kripo wollte nun seine V-Leute vernehmen. Die Verfassungsschützer verweigerten dies, boten aber in klassischer Geheimdienstmanier der Kripo an, die V-Leute könnten ja vom VS vernommen werden und Kripo-Beamte könnten „legendiert“ als VS-Mitarbeiter hieran teilnehmen – ein Vorschlag, den die Kripo ablehnte, wäre doch eine solche Vernehmung im Falle eines Gerichtsverfahrens praktisch nichts wert gewesen. Die Verfassungsschützer vertraten in Besprechungen mit der Kripo auch die Auffassung, es gäbe keinen Grund für eine Entlassung Temmes, vielmehr sei damit zu rechnen, dass er schon bald wieder aktiv für den VS arbeiten werde – dies wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, zu dem Temme Beschuldigter in einem Mordverfahren war und zu dem klar war, dass er über seine Wahrnehmungen am Tatort gelogen hatte. Für den Verfassungsschutz war also offensichtlich der Schutz ihres Mitarbeiters und einiger V-Leute um einiges wichtiger als die Aufklärung einer Mordserie.

Zum anderen ergab sich, dass Temme mehr von dem Mord an Halit Yozgat mitbekommen haben muss, als er bei der Polizei oder später vor Gericht zugegeben hat. Einer der Beamten berichtete von einem „kognitiven Interview“ eines Psychologen mit Temme, mit dem möglicherweise „verschüttete“ Erinnerungen hervorgeholt werden sollten. Das habe aber nichts erbracht, der Eindruck des Psychologen sei gewesen, dass Temme sich auf das Interview nicht eingelassen habe.

Insbesondere aber ergab sich, dass Temme bereits am Montagvormittag nach dem Mord einer Kollegin berichtet hatte, die Tatwaffe sei bereits bei mehreren anderen Morden eingesetzt worden. Dies konnte er aber zu diesem Zeitpunkt weder aus der Presse erfahren haben – die berichtete hierüber erst am Montagnachmittag – noch von Polizeibeamten – mit denen sprach er erst nach dem Gespräch mit der Kollegin. Wie die Nebenklage Yozgat richtig zusammenfasste, gibt es letztlich nur zwei Erklärungen: entweder hat Temme als Augenzeuge mehr von dem Mord mitbekommen, als er zugibt, und will dies aus irgendeinem Grund verschweigen – oder er hat Täterwissen. Das Gericht wird nicht umhinkommen, dieser Frage weiter nachzugehen.

Die Hauptverhandlung wird am 4. September fortgeführt.

05.08.2014

Leugnen und Verharmlosen IX – Jürgen Länger

Erneut wurde heute der Zeuge Länger vernommen. Heute erschien er, wie einige Zeugen vor ihm, in Begleitung von Rechts-Anwalt Jauch. Laut Anklage soll Länger die Ceska-Pistole, mit der die rassistischen Morde des NSU begangen wurden, von dem zuletzt vernommenen Zeugen Theile übernommen und an den Inhaber des rechten Szeneladens „Madley“, den Zeugen Schultz, verkauft haben. Länger wollte zunächst gar keine Fragen beantworten, weil immer noch gegen ihn ermittelt werde. Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben sprangen ihm bei: nach der Anklageschrift habe Länger den objektiven Tatbestand der Beihilfe zum Mord erfüllt, und der Vorsatz sei ja „ein weites Feld“, so Wohlleben-Verteidiger Klemke. Dies gilt natürlich erst recht für seinen Mandanten, der ja nach der bisherigen Beweisaufnahme (vgl. Bericht vom 03.07.2014) die Waffe durch Schultze an Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt liefern ließ und der ideologisch noch viel näher am Trio war als Länger.

Das Gericht sah das anders und forderte den Zeugen auf, zu der Waffenlieferung an Schultz auszusagen. Er stritt – wie schon in seiner Vernehmung beim BKA – eine solche Lieferung vehement ab. Er kenne auch Schultze nur flüchtig. Theile kenne er schon länger, bis vor 2 Jahren eher flüchtig, „jetzt verbindet uns der NSU”.

Insgesamt versuchte Länger, sich als Opfer von Presse und BKA darzustellen, als „politisch neutralen“ Menschen, der nur des Abenteuers wegen Naziaufmärsche, aber auch linke Demos besucht habe. Weder er noch Theile hätten jemals etwas mit Waffen zu tun gehabt. Der Vorsitzende hielt ihm Passagen aus seinen polizeilichen Vernehmungen, von der Auswertung seiner Festplatte usw. vor, in denen sich das Ganze deutlich anders darstellte – danach war Länger Teil der „alten rechten Szene“ Jenas, hatte entsprechende Dateien auf seinem Rechner, hatte in seiner Vernehmung angegeben, von Theile und Waffen habe er mal gehört usw. Länger redete sich heraus: die anderen Zeugen würden lügen, die Polizei habe einfach irgendwelche Aussagen in das Vernehmungsprotokoll reingeschrieben. Als er mit Chatprotokollen konfrontiert wurde, in denen er noch 2011 mit der Grußformel „Sieg H…“ Gespräche beendet hatte, versuchte Länger, sich herauszureden, der Gesprächspartner sei Österreicher gewesen, da sei das halt so üblich.

Durch beharrliche Nachfragen der Nebenklage konnten aber – trotz Versuchen des Wohlleben-Verteidigers Klemke, mit sinnlosen Beanstandungen die Befragung zu torpedieren – dennoch einige Details aufgeklärt werden:

Hatte Länger anfangs noch bestritten, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überhaupt gekannt zu haben oder auch nur Teil der Jenaer Naziszene gewesen, und hatte er behauptet, nie etwas mit Waffen zu tun gehabt zu haben, so war am Schluss klar, dass er seit den frühen 90er Jahren eng mit Mitgliedern des Thüringer Heimatschutzes verbunden war und er jedenfalls bei einer Demonstration eine Schusswaffe mit sich geführt hatte. Auf einem in seiner Wohnung gefundenen Computer befand sich ein Video von einem Nazifußballturnier, auf dem André Kapke, Uwe Böhnhardt sowie der Angeklagte Holger Gerlach zu sehen sind. Es liegt damit nahe, dass der Zeuge auch die bekannten Mitglieder des NSU persönlich kannte. Die Indizien, die dafür sprechen, dass die Ceska aus der Schweiz über Theile, Länger und Schulz an Schultze und Wohlleben gelangte, wurden durch die an den Haaren herbeigezogenen Ausflüchte des Zeugen Länger eher bestätigt als widerlegt. Ob der Zeuge persönlich mit seinen Ausflüchten durchkommen wird oder ob auch er mit einem Verfahren wegen Falschaussage wird rechnen müssen, bleibt abzuwarten.

Die Verteidigung Wohlleben beantragte die Vereidigung des Zeugen Länger im Hinblick auf die „ausschlaggebende Bedeutung“ seiner Aussage – kein Wunder, ist doch Länger der einzige, der der Aussage von Schultz und dem Angeklagten Carsten Schultze widerspricht, wonach Wohlleben die Waffe für die Drei federführend besorgte. Allerdings ist auf die mehr als unglaubhafte Aussage Längers ohnehin nicht viel zu geben, wie auch die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme feststellte. Das Gericht entschied sich gegen eine Vereidigung, da Zeugen, die der Beteiligung an der angeklagten Tat verdächtig sind, nicht vereidigt werden dürfen.

Einen weiteren Hinweis darauf, dass er nicht so harmlos und unpolitisch ist, wie er sich darzustellen versuchte, gab Länger nach der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude: Er bepöbelte einen Journalisten, der seine Adresse herausbekommen hatte, und drohte ihm, er solle ja nicht noch einmal nach Jena kommen. Auch Länger’s Begleiter teilte mit drohendem Unterton mit, „man sieht sich immer zweimal“ – und stellte sich im Gehen mit dem Namen Rosemann vor. Demnach handelte es sich wohl um Sven Rosemann, einen alten Freund Längers der bereits zur Gründung des THS in der Thüringer Naziszene sehr aktiv war und auch wegen seiner Begeisterung für Waffen als besonders gefährlich galt.

31.07.2014

Noch einmal zu „Blood & Honour“ Chemnitz

Die Verhandlung begann heute später, weil zuerst noch der Beschluss des anderen Senats zu den Befangenheitsgesuchen abgewartet werden sollte. Dieser Senat verwarf – wenig überraschend – die Gesuche als unbegründet. Damit ist auch das vierte Befangenheitsgesuch der Verteidigung Zschäpe abgeschmettert worden.

Danach wurde zunächst der letzte Vernehmungsbeamte von Thomas Starke, „Blood & Honour“-Aktivist aus Chemnitz, vernommen. Insbesondere ging es um einen DNA-Treffer aus der Frühlingsstraße, der die Möglichkeit aufgeworfen hatte, dass Starke bzw. einer seiner Söhne in der Wohnung gewesen war – das stellte sich aber im Nachhinein als falsch heraus. Obwohl diese Vernehmung also für den Prozessausgang völlig irrelevant ist, stellten die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben über eine halbe Stunde sinnlose Nachfragen zum Vorgehen der Polizeibeamten.

Nachdem Starkes Aussagen bei der Polizei jetzt vollständig in das Verfahren eingeführt sind, gab die Nebenklage eine Erklärung zu den Angaben Starkes ab.

Letzter Zeuge diese Woche war ein BKA-Beamter, der die Nachbarin des NSU in der Zwickauer Frühlingsstraße befragt hatte – da sich der Gesundheitszustand der alten Dame nach dem Brand erheblich verschlechtert hat und sie nun nicht mehr vernehmungsfähig ist, werden jetzt die Beamten befragt, die mit ihr gesprochen haben. Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme spricht alles dafür, dass die Nachbarin durch den Brand und die Explosion, die Zschäpe ausgelöst hatte, erheblich gefährdet wurde – die Angaben des heutigen Zeugen fügten sich in dieses Bild ein.

30.07.2014

Zeuginnen: Gewalttätigkeiten von Beate Zschäpe bereits 1996

Heute berichteten zwei Zeuginnen aus Jena von einem Angriff Beate Zschäpes im Jahr 1996. Zschäpe stieß demnach eine von ihnen zu Boden, so dass sie einen Knöchelbruch erlitt. Danach setzte sie sich auf ihren Rücken und zwang sie, sich selbst als „Potte“ zu beleidigen – was das bedeuten soll, konnte nicht geklärt werden. Zschäpe warf der Zeugin vor, sie zuvor beleidigt zu haben – anscheinend gab es vorher eine Begegnung mit einer der Zeugin ähnlich sehenden Freundin. Zschäpe war in Begleitung eines weiteren Mädchens mit Skinhead-Frisur – wahrscheinlich Jana J., die ehemalige beste Freundin von André Kapke (vgl. zu ihr die Berichte vom 13.03.2014 und 16.04.2014). Eine der beiden berichtete, Zschäpe sei ihr damals von anderen als äußerst gewalttätig und unberechenbar beschrieben worden.
Auch wenn beide Zeuginnen 18 Jahre nach der Tat nicht mehr alle Details gleich erinnerten, waren aber jedenfalls ihre Angaben zum grundsätzlichen Ablauf der Tat glaubhaft. Insbesondere die Geschädigte gab sich sichtlich Mühe, ausgewogen zu berichten und auseinander zu halten, an was sie sich noch konkret erinnerte und was sie sich im Nachhinein erschlossen hatte. Die Versuche der Verteidigung Zschäpe, die Identifizierung ihrer Mandantin in Zweifel zu ziehen, überzeugten dagegen nicht.

Wohlleben-Verteidiger Klemke derweil betrieb wieder v.a. Verteidigung für die Nazi-Szene und versuchte, in die Zeuginnen „hineinzufragen“, dass damals Gewalt von Nazis wie auch von Linken alltäglich gewesen sei. Die Zeuginnen erinnerten die Geschehnisse aber durchaus ganz anders, nämlich so, dass vor allem sie und ihre Freundinnen und Freunde Angst vor den in Jena damals sehr stark vertretenen Nazis hatten.

Zum Schluss des Sitzungstages stellte die Nebenklage Yozgat einen Beweisantrag, wonach zwei hochrangige Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums im Auftrag des Ministeriums die Zeugenvernehmung des hessischen Verfassungsschützers Temme beobachtet haben. Sollte sich dies bestätigen, läge die Gefahr der Beeinflussung der Zeugenaussagen weiterer Behördenmitarbeiter, insbesondere des hessischen Verfassungsschutzes, auf der Hand.

29.07.2014

Befangenheitsantrag der Angeklagten Zschäpe – viel Lärm um Nix

Der heutige Hauptverhandlungstag war weitgehend unergiebig:

Die Vernehmung des Zeugen Thomas Rothe, eines der ersten Unterstützer der Drei aus Blood and Honour-Kreisen in Chemnitz, musste erneut unterbrochen werden und wird an einem anderen Termin fortgesetzt. Rothe wurde nicht müde zu betonen, dass das doch jetzt alles 14 Jahre her sei und er damals eh nicht viel mitbekommen habe – er gab aber immerhin auch zu, dass er durchaus „zwei, drei Konzerte“ von Blood and Honour mitorganisiert hatte. Der Vorsitzende Richter kommentierte einen Ausschnitt aus einer früheren Vernehmung Rothes durch die Polizei mit den Worten: „Da haben sie ja glatt gelogen!“ Man kann gespannt sein auf die Fortsetzung dieser Vernehmung.

Es wurde dann ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vernommen, der 2011 den Mieter der Zwickauer NSU-Wohnungen und vermutlichen NSU Unterstützer Matthias Dienelt vernommen hatte. Diese Vernehmung gab der Verteidigung Zschäpe Gelegenheit, zu zeigen, dass sie ihre Mandantin „mit allen Mitteln verteidigen“ (so die Wertung in der Süddeutschen Zeitung) – auch mit Befangenheitsgesuchen, von denen sie wissen müssen, dass sie nicht den Hauch einer Chance auf Erfolg haben können. Der Vorsitzende hatte dem Zeugen längere Abschnitte aus dem damaligen Protokoll vorgehalten und von diesem bestätigen lassen, andere Abschnitte, darunter zwei, die nach Ansicht der Verteidigung für Beate Zschäpe entlastend sein sollten, dagegen nicht. Damit habe er seine Voreingenommenheit gezeigt, und da die anderen Mitglieder des Gerichts ebenfalls keine Fragen hierzu gestellt hätten, gelte das gleich auch für die. Nun mag man von der Tendenz des Vorsitzenden, vielen Zeugen größere Teile ihrer Vernehmungsprotokolle vorzulesen und sich „abnicken“ zu lassen, halten, was man will – eine Befangenheit daraus abzuleiten, dass er die Protokolle nicht vollständig vorliest, ist hanebüchen, kann doch die Verteidigung in ihrer Befragung etwaige Lücken jederzeit schließen. Außer zur „Klimapflege“ innerhalb der Verteidigung Zschäpe war dieser Antrag also zu nichts gut.

Über das Ablehnungsgesuch wird ein anderer Senat des Gerichts zu entscheiden haben. Die Hauptverhandlung und auch die Vernehmung des Ermittlungsrichters wurden einstweilen fortgesetzt. Wer nun erwartet hatte, dass die Verteidigung die angeblich entlastenden Aspekte der Aussage Dienelts herausarbeiten würde, wurde enttäuscht – statt dessen verloren sie sich in vagen Ausführungen zum Unterschied zwischen „rechtsradikalem“ und „rechtsextremem“ Gedankengut und Spekulationen zu den damaligen Entscheidungen des Haftrichters.
Einen deutlich kürzeren Auftritt hatte der Zeuge Maik Eminger, der Zwillingsbruder André Emingers und wie dieser seit Jahrzehnten in der Naziszene verankert: als Bruder des Angeklagten darf er die Aussage verweigern, was er auch tat. Eine politische Stellungnahme gab Maik Eminger aber vor dem Gerichtsgebäude ab, wo er mit einem Shirt mit der Aufschrift „Brüder schweigen“ auftrat – eine Anspielung auf sein Schweigerecht, aber vor allem auch ein Zitat aus dem Treuelied der Waffen-SS und Selbstbezeichnung der mörderischen Nazi-Terrororganisation „The Order“ aus den USA. Stellungnahmen der Nebenklage zu diesem Hinweis auf die Ideologie der Emingers versuchte die Verteidigung durch sofortige Beanstandung zu unterdrücken, es gelang aber, die Saalöffentlichkeit auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

23.07.2014

Lügen und Verharmlosen VIII – Gewährsperson Andreas Rachhausen

Der Hauptverhandlungstag begann mit einer Mitteilung des Vorsitzenden, der für morgens geladene Zeuge habe angerufen, und mitgeteilt, er käme nicht, ihm sei unterwegs schwindelig geworden und er müsse jetzt erst einmal in ein Wirtshaus. Was Götzl wie einen Witz erzählte und was von den Medien auch so aufgenommen wurde, könnte allerdings einen ernsthaften Hintergrund haben: der Zeuge war mit Uwe Böhnhardt in einer kriminellen Jugendgruppe aktiv. Nachdem er gegenüber der Polizei eine Aussage gemacht hatte, ließ ihn die Gruppe nach einem Autounfall halbtot liegen. Im Krankenhaus liegend wurde er bedroht. Er hat offensichtlich erhebliche Folgen und Ängste zurückbehalten.

Anschließend wurde Andreas Rachhausen vernommen, der neben Tino Brandt eine maßgebliche Rolle im Thüringer Heimatschutz gespielt haben soll. Genau wie dieser gab er Informationen gegen Geld an den Verfassungsschutz, allerdings etwas lockerer angebunden, als „Gewährsperson“. Von dieser Tätigkeit sind allerdings nur zwei sogenannte Treff-Meldungen in den Akten, ob es weitere gibt, ob Meldungen vernichtet wurden, ist bislang unbekannt.

Rachhausen erschien mit seinem Zeugenbeistand, Rechts-Anwalt Jauch, der zuletzt am 8. Juli 2014 selbst als Zeuge aussagen musste.

In einer stundenlangen Befragung gab er zunächst gegenüber dem Vorsitzenden Götzl an, der THS sei nur ein Transparent gewesen, Strukturen hätten nicht bestanden, THS-Treffen in der Gaststätte Heilsberg habe er nur ein paar erlebt, dabei sei nur getrunken worden. Die Angeklagten und Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos kenne er gar nicht oder nur vom Sehen. Zu Nazis im Ausland habe er nie Kontakt gehabt. Er habe einmal auf Wunsch von Wohlleben und Kapke ein Fahrzeug abgeschleppt, genaueres wisse er dazu nicht. Tatsächlich war es das Fluchtfahrzeug des Trios bei ihrem Untertauchen.

Erst auf intensive Befragung der Nebenklage gab er zu, dass er gemeinsam mit anderen Nazis aus dem Umfeld von Böhnhardt sich von Spiegel-TV bei Wehrsport- und Häuserkampfübungen hatte filmen lassen. Außerdem arbeitete er zur Hochzeit der THS-Treffen in der Gaststätte Heilsberg, war also fast immer dort. Im Jahr 1992 war er einer der Anmelder des Rudolph Hess-Marsches in Rudolstadt, der mit 1800 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet und Nazis aus ganz Europa durchgeführt wurde. Als wegen gefährlicher Körperverletzung ein Haftbefehl gegen ihn erging, floh er nach Belgien, in die USA und nach Dänemark, wo er bei dem führenden Nazikader und Auschwitzleugner Thiess Christophersen Unterschlupf fand.

Von seiner Mitarbeit für den Verfassungsschutz habe er Brandt Mitteilung gemacht. In der Szene sei bekannt gewesen, dass „wenn vier Personen zusammensitzen, zwei davon für den Verfassungsschutz arbeiten“. Dies sei nicht schlimm gewesen, denn er habe dem Dienst ohnehin nur Belanglosigkeiten erzählt.

Rachhausens Vernehmung wird an einem weiteren Verhandlungstag fortgesetzt werden.

Während der gesamten Vernehmung wurde deutlich, dass Rachhausen log, um seine Rolle im THS und dessen wahre Bedeutung zu verharmlosen. Deutlich wurde aber auch, dass die Thüringer Naziszene Erfahrungen mit dem Untertauchen gesuchter Straftäter hatte und jedenfalls ab 1992 bundesweit und international gut vernetzt war. Der bewaffnete Kampf wurde offensichtlich diskutiert und trainiert und durch die Darstellung gegenüber der Presse propagiert. Die Nazis gebrauchten damit Gewalt im doppelten Sinne: Durch Überfälle, Körperverletzungen etc. einerseits und andererseits durch die einschüchternde Wirkung der öffentlichkeitswirksam zur Schau gestellten Ankündigung bewaffneter Aktionen über die Presse oder durch Aufkleber.

Bereits Jahre vor den ersten Morden des NSU war also der Einsatz von Waffen gegen politische Feinde ganz normales Thema in der Thüringer Naziszene und dem THS. Der Verfassungsschutz wusste dies und bezahlte wichtige Protagonisten. Im Gegenzug erhielt er nutzlose Informationen.

Die Hauptverhandlung am Donnerstag, 24. Juli wurde abgesetzt. Die geplante Fortsetzung der Vernehmung des Thomas Gerlach konnte nicht stattfinden, weil mehrere Umzugskartons Ermittlungsakten eines Verfahrens gegen die Hammerskins wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie eines weiteren Verfahrens gegen Gerlach wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz noch nicht ausreichend zur Kenntnis genommen werden konnten. Die Akten waren erst diese Woche beim OLG eingetroffen. Anhand dieser Akten muss geprüft werden, ob Gerlach möglicherweise die Aussage verweigern darf.

22.07.2014

„Wir haben selten oder nie so nette Menschen kennengelernt, für uns war es undenkbar, dass die einer Ameise etwas zu leide hätten tun können…“

Nach der Ablehnung des Antrages der Angeklagten Zschäpe auf Entpflichtung ihrer VerteidigerInnen wurden zwei junge Frauen befragt, die mit ihren Familien 2007 bis 2011 ihre Sommerurlaube an der Ostsee gemeinsam mit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verbracht hatten. Beide Frauen schilderten übereinstimmend, wie freundlich, nett und hilfsbereit die Drei in diesen Urlauben waren. Die Familien und ihre „Ossis“ hätten sich zu einer engen Urlaubsgemeinschaft entwickelt. Auch über das Jahr kam es zu Besuchen, die „Drei“ hätten beispielsweise Pakete mit Ostprodukten als Geschenke vorbeigebracht.

Für die jungen Frauen hatte „Lieschen“ Zschäpe eine besondere Rolle, da sie sich mit ihr besser als mit ihren Eltern über persönliche Dinge hätten unterhalten können. Daran habe auch die antifaschistische Grundeinstellung einer der beiden, die sich auch in einem Antifa-Aufnäher auf ihrer Tasche ausdrückte, nichts geändert. Beide Frauen zeigten sich erschüttert und teilweise verzweifelt darüber, dass die drei Personen, die sie in ihr Herz geschlossen hatten, solche Verbrechen begangen haben. Ihre Wut über diesen Vertrauensbruch formulierte eine der beiden wie folgt: „Ich kann es bis heute nicht verstehen, ich habe denen zu 100% vertraut und ich habe bemerkt, dass sie mich von vorne bis hinten belogen haben, ich habe mich gefragt, mochten sie mich wirklich, oder haben sie mich auch da nur verarscht.“

Es wird nicht nur deutlich, dass die Drei über die Jahre eine perfekte Tarnung entwickelt hatten. Klar ist auch, dass sie ein Bedürfnis nach persönlicher Nähe zu „normalen Menschen“ hatten. Am spannendsten ist aber, dass die völkisch-rassistische Ideologie, die zu den Morden des NSU führte, es den NSU-Mitgliedern gleichzeitig ermöglichte, ein gutes Verhältnis zu anderen „Deutschen“ zu entwickeln, selbst wenn diese Nazis ablehnten. In der Mitte der „Volksgemeinschaft“ verhielt man sich, wie schon die historischen Naziverbrecher, durchaus anständig und liebenswert-freundlich, die mörderische Wut und der Hass waren rassistisch motiviert. Hier waren also keine durchgedrehten Mordmaschinen am Werk, sondern politisch motivierte Nazis und Rassisten.

22.07.2014

Mit Verfügung vom 21. Juli 2014 wurde der Antrag der Angeklagten Zschäpe vom 16.07.2014 auf Ablösung ihrer Pflichtverteidiger abgelehnt. Zschäpe habe keine für solch eine Entscheidung ausreichenden Gründe vorgetragen. Im Anschluss ging der Vorsitzende gleich zur Tagesordnung über und begann die erste Zeugenvernehmung.