31.05.2016

Zum Urlaub von Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos nach dem Keupstraßen-Anschlag

Heute sagten drei Zeugen aus zu dem Urlaub, den Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos im Sommer 2004, wenige Wochen nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln, in Norddeutschland verbrachten. Beate Zschäpe hatte behauptet, nach dem Anschlag sei die Stimmung zwischen ihr und den Männern eisig geworden – in der Frühlingsstraße gefundene Bilder des Urlaubs zeigen dagegen eine entspannt-fröhliche Stimmung aller Drei. Heute wurden – sozusagen zur Abrundung der Beweisaufnahme hierzu – ein Campingplatzbetreiber und zwei Polizeibeamte vernommen, die Unterlagen ausgewertet hatten.

12.05.2016

Zum Waffenhandel in Jena und weitere Belanglosigkeiten von Beate Zschäpe

Zunächst wurde ein Polizeibeamter des BKA vernommen, der die Zeugenvernehmung eines Mitgliedes des Jenaer kriminellen Milieus durchgeführt hatte. Der Zeuge hatte beim OLG nach einigem Hin und Her die Aussage verweigert (vgl die Berichte vom 16.02.2016, 13.04.2016 und 28.04.2016). Der Beamte gab an, dass der Zeuge bei der Polizei einen „Müller aus Apolda“ als einen der Waffenlieferanten für die organisierten Jenaer Kriminellen in den 2000er Jahren angegeben hatte. Die Beschreibung passt auf den als Käufer der Mord-Ceska identifizierten Schweizer Hans Ulrich Müller.

Der Zeuge hatte auch über die Zusammenarbeit der kriminellen Szene, die sich selbst als Nazis sahen, mit den politischen Nazis berichtet. Weiterlesen

11.05.2016

Das Gericht schlägt weiter Zeit tot und verweigert weiter ernsthafte Aufklärung

Heute verlas das Gericht zum einen diverse Unterlagen.

Zum anderen wurden Fotos eines Urlaub von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Jahr 2004, kurz nach dem Anschlag in der Keupstraße in Köln, angesehen. Diese zeigen eine unbeschwert-fröhliche Atmosphäre unter den drei Personen – im krassen Gegensatz zur Einlassung Zschäpes, die behauptet hatte, die Stimmung sei eisig gewesen, nachdem sie vom Anschlag in Köln erfahren hatte. Weiterlesen

10.05.2016

Zu den angestrengten Bemühungen des Senats, die Verstrickung von V-Männern nicht aufzuklären

Der Hauptverhandlungstag begann zunächst mit der Verkündung eines Beschlusses, mit dem die Aussetzungsanträge der Verteidigung Zschäpe abgelehnt wurden. Danach wurde eine Kommissarin des Bundeskriminalamtes erneut zu ihren Recherchen zu Radiomeldungen zum Tod von Böhnhardt und Mundlos nach dem Überfall in Eisenach vernommen.

Den Rest des kurzen Verhandlungstages verbrachte das Gericht damit, Beweisanträge der Nebenklage abzulehnen, die den kriminellen Bekanntenkreis von Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos sowie die Frage betrafen, warum die drei während ihres Aufenthaltes in Chemnitz nicht festgenommen wurden, obwohl Berichte über ihre Anwesenheit in der Stadt, über begangene und geplante Überfälle sowie über ihre Unterstützer vorlagen. Weiterlesen

28.04.2016

Erneut zu den Zeugen aus der kriminellen Szene Thüringens

Einziger Zeuge heute war ein BKA-Beamter, der die drei Zeugen aus der kriminellen Szene Thüringens vernommen hatte. Nachdem die drei die Aussage verweigern, werden jetzt ihre Angaben gegenüber der Polizei eingeführt. Wesentlich neues ergab dies nicht, zumal die drei Zeugen auch bei der Polizei recht weitgehend die Aussage verweigerten.

Rechtsanwalt Borchert beantragte für die Angeklagte Zschäpe Akteneinsicht in die Originalakte und die Aussetzung der Verhandlung, da er die Vollständigkeit seiner elektronischen Aktenkopie nicht während laufender Hauptverhandlung überprüfen könne – die Akteneinsicht wird ihm gewährt werden, die Aussetzung sicher nicht.

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27.04.2016

Zeugenvernehmung in der Schweiz zur Mordwaffe Ceska.

Heute wurde ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft vernommen zur kürzlich erfolgten Vernehmung einer Schweizerin, der Ehefrau des ersten Käufers der Mordwaffe Ceska, durch die Schweizer Behörden. Das Protokoll der Vernehmung soll voraussichtlich später verlesen werden.

Die Zeugin war, wie auch ihr Ehemann, nicht in München erschienen. In einem Brief ans Gericht, in dem er dies mitteilte, hatte er aber mitgeteilt, er sei „der Schweizer Strohmann“.
Die Vernehmung der Zeugin war ohne konkrete Ergebnisse, sie gab an, sich nicht konkret zu erinnern. Ihr Ehemann hatte bei seiner Vernehmung angegeben, er habe die Ceska für einen Bekannten bestellt – über den gelangte die Waffe, so hat es die Bundesanwaltschaft ermittelt, dann nach Thüringen.

Zum Abschluss des Verhandlungstages verlas das Gericht noch zahlreiche Schriftstücke, u.a. Behördengutachten, Durchsuchungsbeschlüsse und Ermittlungsvermerke.

21.04.2016

Mögliche Lieferanten von Waffen an den NSU verweigern die Aussage

Nach den scharfen Auseinandersetzungen am gestrigen Verhandlungstag, verlief die Verhandlung heute ohne besondere Ereignisse. Die beiden heute vorgeladenen Zeugen, zwei Männer aus Jena, Zwillingsbrüder und nach Angaben des Zeugen vom 13.04.2016, seine damaligen „Bandenchefs“, die in großem Umfang mit Waffen gehandelt haben sollen, verweigerten wie erwartet die Aussage, weil sie sich durch wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten könnten.

Es folgten verschiedene Stellungnahmen und anschließend Verlesungen von sogenannten Erkenntnismitteilungen verschiedener Ämter für Verfassungsschutz, die auf V-Mann-Meldungen beruhen, zu den Angeklagten und ihrem Umfeld. Weiterlesen

20.04.2016

Aufkündigung des Aufklärungsversprechens durch die Bundesanwaltschaft

Nachdem zunächst ein Zeuge zu einem Überfall auf eine Postfiliale in Chemnitz vernommen wurde, nahm die Bundesanwaltschaft zu den Beweisanträgen der Nebenklage zum V-Mann „Primus“ Ralf Marschner sowie zu Verbindung zwischen der Neonaziszene und der allgemeinkriminellen Szene in Thüringen Stellung.

Bundesanwalt Diemer verkündete, der Beweisantrag zu Marschner sei insgesamt abzulehnen, weil, selbst wenn alle Beweisbehauptungen als wahr unterstellt würden, diese für die Tat- und Schuldfrage keine Bedeutung hätten. Die Nebenklage stellte hierauf klar, dass diese Stellungnahme eine Aufkündigung des Aufklärungsversprechens an die Opfer der NSU-Verbrechen darstellt.

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19.04.2016

Befangenheitsantrag abgelehnt – Verlesung von Erkenntnismitteilungen des Inlandsgeheimdienstes

Der heutige Verhandlungstag begann erst um 13 Uhr, weil die Abarbeitung des erneuten Befangenheitsantrages der Verteidigung Wohlleben aus der letzten Woche mehr Zeit erforderte. Erwartungsgemäß brachte der Beschluss des OLG keine Überraschung, der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.

Der Vorsitzende stellte zunächst erneut Fragen an die Angeklagte Zschäpe, die irgendwann von ihren Verteidigern beantwortet werden sollen.

Schwerpunkte der Fragend es Vorsitzenden waren die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Eisenecker über Tino Brandt, Ralf Wohlleben und Carsten Schultze, der Umgang mit dem aus Überfällen erbeuteten Geld in der gemeinsamen Wohnung, die Übergabe von Geld und einer für Zschäpe gedachten Krankenkassenkarte an und von Holger Gerlach, ein Besuch Holger Gerlachs in der Wohnung in Zwickau, sowie die Frage, ob Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt über Motorräder verfügten. Weiterlesen

13.04.2016

„Ich hab hier nichts mehr drin, außer Luft“ – weitere Vernehmung eines Zeugen aus der kriminellen Szene Jenas ohne konkrete Ergebnisse

Heute sagte ein Zeuge aus der kriminellen Szene Jenas, der bereits vor einigen Wochen vernommen worden war (vgl. den Bericht vom 16.02.2016), weiter aus. Diesmal erschien er mit einem Zeugenbeistand – einem Rechtsanwalt, der aktuell auch einen Angeklagten aus der Thüringer Nazi-Szene verteidigt.

Seine Aussage war, ähnlich wie beim letzten Mal, eine Mischung von Gangster-Kriegsgeschichten und Erinnerungslücken – wobei die zum Teil vorgeschoben wirkten, zum Teil aber auch glaubhaft, die Angabe „ich hab hier [im Kopf] nichts mehr drin, außer Luft“ mochte man dem Zeugen durchaus abkaufen.

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